Die ersten Details

„Österreicher-Bonus“ bei gemeinnützigem Wohnbau

Österreich
18.04.2019 06:00

Türkis-Blau plant Änderungen im Genossenschaftsbau. So sollen ein „Österreicher-Bonus“ im gemeinnützigen Wohnbau verankert, der Erwerb von Eigentum erleichtert und gemeinnützige Wohnungen vor Spekulanten geschützt werden. Außerdem sollen kurzfristige Vermietungen auf Plattformen verboten werden.

Rund jeder Sechste wohnt hierzulande im gemeinnützigen Wohnbau, die Miete dort ist im Schnitt um ein Fünftel niedriger als im privaten Sektor. Dass die Regierung an Änderungen im Genossenschaftsbau bastelt, ist schon länger bekannt. Nun liegt der „Krone“ ein Papier mit den wichtigsten Eckpunkten vor.

Bessere Chancen für integrierte Personen
Brisantester Punkt: Künftig sollen bei der Vergabe von gemeinnützigen Wohnungen Österreicher vor Drittstaatsangehörigen bevorzugt werden. Das dürfte vor allem den Freiheitlichen ein Anliegen gewesen sein. Kommen Drittstaatsangehörige doch zum Zug, dann dürften integrierte Personen die besten Chancen haben. „Der Erhalt einer Sozialwohnung soll in Hinkunft am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen“, heißt es in dem Papier.

Erleichterung bei Kaufoption
Ob und wie gut jemand integriert ist, muss laut Papier durch Integrationszeugnisse des Österreichischen Integrationsfonds belegt werden. Die Möglichkeit, eine gemeinnützige Wohnung nach einer bestimmten Nutzungsdauer zu kaufen - Stichwort Kaufoption - wird es für Drittstaatsangehörige künftig nicht mehr geben. 
Für alle anderen wird es in puncto Kaufoption zu Erleichterungen kommen.

Derzeit können Mieter gemeinnütziger Wohnungen unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen frühestens nach Ablauf einer zehnjährigen Frist die Kaufoption ziehen. Dass das künftig schon nach fünf Jahren möglich sein wird, dürfte auf das Konto der Türkisen gehen. Wohnungen bis 40 Quadratmeter werden von der gesetzlichen Option allerdings ausgenommen.

Weiters soll gesetzlich verankert werden, dass Spekulanten keinen Zugriff mehr auf den Genossenschaftsbau haben. Außerdem dürfen gemeinnützige Wohnungen künftig nicht auf Plattformen wie Airbnb an Touristen vermietet werden. Opfer von Gewalt sind bei der Vergabe von Wohnungen zu bevorzugen und auch vorzureihen.

Sandra Schieder, Kronen Zeitung

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