20 bis 30 Mal schlug der angeklagte Ungar (49) zu, jedes Mal ins Gesicht eines Halleiner Altenpflegers, jedes Mal mit voller Wucht. Weil er dachte, das Opfer habe ein Verhältnis mit seiner Freundin. Zwei Jahre unbedingte Haft, verkündete die Richterin. Er berief. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Es waren derart heftige und intensive Faustschläge, dass „selbst der Angeklagte an den Fingern Prellungen erlitt“, betont Ankläger Andreas Winkler. Selbst der Verteidiger redete von einer „Zornmanie“ und „irrationalem“ Verhalten. Und der Opfer-Anwalt wertete den Vorfall sogar als einen versuchten Mord.
Brutale Attacke auf Pfleger
Anklage-Vorwurf ist aber absichtlich schwere Körperverletzung: An jenem 13. Februar ging der Ungar angeheitert in das Altenheim in Hallein. Auf der Suche nach einem Pfleger: Er kannte nur seinen Namen, glaubte aber zu wissen, dass dieser ein Verhältnis mit seiner Lebensgefährtin habe.
Opfer leidet noch heute unter Folgen
Während der Pfleger gerade im Gang einen Bewohner betreute, flog laut Winkler „ohne Vorwarnung“ die erste Faust. 20 bis 30 Schläge folgten, berichten Zeugen. Bis zu sechs Personen waren notwendig, um den Ungar zu stoppen: „Er hätte sonst nicht freiwillig aufgehört“, so eine Zeugin. Nicht nur musste das Opfer operiert werden, bis heute ist es auf Schmerzmittel angewiesen. Und das Verhältnis? Das verneint der Pfleger: „Sie war nur eine Arbeitskollegin.“
Klares Urteil
Der Schöffensenat um Richterin Gabriele Glatz fällte ein klares Urteil: zwei Jahre unbedingte Haft „wegen der aggressiven Vorgangsweise“. Nicht rechtskräftig, da der Ungar Berufung einlegte.
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