Prozess vertagt

Zwei Syrer stehen wegen Mordversuchs vor Gericht

Salzburg
08.04.2019 13:28

Wegen Mordversuchs müssen sich derzeit zwei syrische Brüder im Alter von 23 und 20 Jahren in Salzburg vor einem Schwurgericht verwantworten. Der Jüngere soll einen 31-jährigen Landsmann am 22. Mai 2018 in der Stadt Salzburg mit einem Messerstich schwer verletzt und der Ältere das Opfer zuvor mit dem Umbringen bedroht haben. Hintergrund der Tat waren nicht bezahlte Schulden aus einem Drogengeschäft. Letztlich wurde der Prozess auf den 1. Juli vertagt. Grund: Das Opfer ist nicht auffindbar . . .

Bei einem Treffen sollte der 31-Jährige 375 Euro für fünf Gramm Kokain zurückzahlen, die er dem 20-Jährigen, der für ihn Kurierdienste erledigt hatte, noch schuldete. Laut Staatsanwalt Robert Holzleitner hatte der 23-Jährige dem späteren Opfer vor der Tat bei zahlreichen Anrufen mehrfach gedroht, er werde ihn töten, falls er die Schulden nicht zahle.

Als sich die drei Syrer schließlich in der Bayerhamerstraße trafen, soll der 31-Jährige das Geld nicht herausgerückt haben. Daraufhin sei es zu einer Schubserei und zu gegenseitigen Beschimpfungen zwischen dem erstangeklagten 23-Jährigen und dem 31-Jährigen gekommen, schilderte der Staatsanwalt. „Plötzlich tritt der Zweiangeklagte auf das Opfer zu. Er versetzt ihm einen Stich in den Oberbauch und verletzt ihn lebensbedrohlich. Durch Glück hat das Opfer überlebt.“

Der 31-Jährige erlitt unter anderen eine Durchtrennung der Leberarterie. Er musste notoperiert werden. Zugestochen habe der 20-Jährige mit einem Küchenmesser, das er aus der Wohnung des 23-Jährigen mitgenommen habe, erklärte der Staatsanwalt. Dieser habe nach dem Stich zu dem jüngeren Beschuldigten gesagt, „gib ihm noch eine“.

Es blieb bei einem Stich. Das Opfer hatte vor der Polizei zunächst den 23-Jährigen der Tat bezichtigt, dann aber seine Aussage revidiert und erklärt, der jüngere der beiden Syrer habe zugestochen. Dieser gab ein Tatsachengeständnis ab. Sein Verteidiger Johannes Koman sprach heute von einer „vermeintlichen Nothilfesituation“, einer „fatalen Fehleinschätzung“. Der 20-Jährige, der angenommen habe, auch der 31-Jährige habe ein Messer dabei, „fühlte sich gezwungen, den Erstangeklagten zu verteidigen“.

Aus diesem Irrtum heraus habe der Angeklagte, der unter Alkoholeinfluss gestanden sei, zugestochen. „Er bereut zutiefst, dass er ihm diese Verletzung zugefügt hat. Er möchte sich bei ihm entschuldigen und ein angemessenes Schmerzensgeld zahlen“, erklärte der Verteidiger. Der 20-Jährige sagte dann zur Vorsitzenden des Geschworenengerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, er habe den 31-Jährigen nicht töten wollen. Er habe vor dem Mann Angst gehabt, weil dieser ihn zu den Kurierdiensten gezwungen und ihm gedroht habe, er werde ihn sonst umbringen.

Der 23-Jährige bekannte sich des versuchten Mordes nicht schuldig. „Er hat auch keinen Beitrag dazu geleistet, auch keine psychische Tatbeteiligung“, erklärte sein Verteidiger Leopold Hirsch. Der Erstangeklagte habe dem 31-Jährigen, der im Drogenmilieu kein unbeschriebenes Blatt sei, bei dem Treffen sagen wollen, er solle den 20-Jährigen mit den Drogengeschäften in Ruhe lassen. „Von einer Absprache war nicht die Rede.“ Der 23-Jährige habe jedenfalls mit Drogengeschäften nichts zu tun gehabt. „Er wollte den Zweitangeklagten von den Drogengeschäften wegbekommen. Er sagte, das ist schlecht für seinen Status als Asylwerber.“ Vertagt auf 1. Juli.

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