Kein großer Andrang

Frist für „persönlichen Feiertag“ endet am Freitag

Österreich
04.04.2019 12:43

Nachdem der Europäische Gerichtshof eine Besserstellung von Evangelischen am Karfreitag untersagt hat, strich Türkis-Blau Protestanten und Altkatholiken den bislang freien Tag. Allerdings gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Urlaubstag - der streng genommen mit dem heutigen Tag endet. Doch die Wirtschaftskammer gibt sich diesmal noch kulant.

Vor einigen Wochen war er das große innenpolitische Aufregerthema: der freie Karfreitag für Evangelische beziehungsweise dessen Abschaffung durch die türkis-blaue Bundesregierung.

Urlaubstag ohne Zustimmung erlaubt
Diese präsentierte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes und einem wochenlangen Hickhack einen von fast allen Seiten heftig kritisierten Kompromiss. Wer am Karfreitag nicht arbeiten will, darf - auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens - am Karfreitag einen Urlaubstag nehmen. Dieser fehlt dann aber auch im eigenen Urlaubskontingent.

Anmeldung künftig drei Monate vor Karfreitag
Die Bedingung: Anmelden muss man seinen „persönlichen Feiertag“ drei Monate vorher. Für heuer wurde die Frist verkürzt, und zwar auf vierzehn Tage vor dem Karfreitag, der diesmal auf den 19. April fällt.

Heuer einen Tag über gesetzliche Frist hinaus möglich
Das bedeutet: Wer sich einen „persönlichen Feiertag“ nehmen will, muss dies streng genommen heute dem Unternehmen mitteilen. Doch wie die Wirtschaftskammer auf ihrer Website mitteilte, ende die Frist dieses eine Mal doch erst am Freitag: „Wer den Karfreitag 2019 als seinen persönlichen Feiertag bestimmt, muss dies spätestens am 5. April 2019 dem Arbeitgeber bekannt geben.“

Berichten zufolge dürfte sich der Andrang auf den „persönlichen Feiertag“ übrigens in engen Grenzen halten.

Kronen Zeitung

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