Heute Urteile erwartet

Drogenprozess im Umfeld des Mordfalls Irene P.

Salzburg
21.03.2019 07:00

Da wurde es eng auf der Anklagebank: Gleich acht Männer und eine Frau im Alter von 18 bis 35 Jahren müssen sich als Mitglieder eines Pinzgauer Drogenringes vor einem Schöffensenat verantworten (siehe auch Drogenprozess im Umfeld des Mordfalls Irene P.). Wäre sie nicht im Oktober des Vorjahres ermordet worden, wäre Irene P. die zehnte Angeklagte gewesen.

Der für zwei Tage anberaumte Prozess hat nichts mit dem spektakulären Mordfall zu tun. Jener 17-Jährige, der als mutmaßlicher Todesschütze in U-Haft sitzt, soll zwar Drogen von Irene P. bezogen haben, taucht aber in der ellenlangen Anklage gegen den Drogenring im Innergebirge nicht auf, den die Polizei im Mai des Vorjahres sprengen konnte.

Dafür musste mit einem 21-jährigen türkischstämmigen Pinzgauer der Ex-Freund des Mordopfers als Drittangeklagter vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Bettina Maxones-Kurkowski Platz nehmen: „Er hat die tragischsten Begleitumstände“, sagte sein Verteidiger Christoph Mandl. Die beiden hätten sich erst wenige Tage vor dem Mord am 20. Oktober 2018 in Zell am See-Einöd getrennt: „Er ist dadurch schon bestraft.“

Dass sein Mandant sechs Vorstrafen hat, darunter auch einschlägige wegen Drogendelikten, vergaß der Verteidiger zu erwähnen. Der 21-Jährige war erst am 6. Jänner 2018 aus der Haft entlassen worden, bevor er dann im Mai wieder festgenommen wurde.

Ex-Freund unterstützte beim Drogenhandel

Ihm wirft Staatsanwalt Alexander Winkler vor, er hätte Mordopfer Irene P. „bei ihrem schwunghaften Drogenhandel“ unterstützt und während der Abwesenheit seiner Freundin in deren Wohnung Kunden „betreut“. Der Verteidiger sieht das etwas anders: „Er war nur oft in der Wohnung.“ Grundsätzlich ist der 21-Jährige aber geständig.

Hauptangeklagter ist ein 21-Jähriger aus dem Pinzgau, der als einziger der Angeklagten aus der U-Haft vorgeführt wurde. Er soll laut Staatsanwalt zwischen Anfang 2017 und seiner Festnahme im Mai 2018 insgesamt vier Kilogramm Speed, 3,8 Kilogramm Cannabis und geringere Mengen an Kokain verkauft haben.

Der wegen Diebstählen und Einbrüchen dreifach vorbestrafte junge Mann hatte bereits vor der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt. „Er hat mehr gesagt, als gut für ihn war“, so sein Verteidiger, der wegen der Mitwirkung seines Mandanten an der Aufklärung des Falles um ein mildes Urteil bat.

Anwalt: Arbeitgeber tolerierte Drogenhandel

Bei der Erfassung der Personalien der Angeklagten fiel auf, dass auffällig viele im Gastgewerbe tätig sind. Ein Anwalt wies auf die extremen Arbeitsbedingungen in der Branche hin, die seinen 18-jährigen Mandanten „ein einziges Mal“ dazu bewogen hätten, Drogen zu kaufen. Warum er gleich 150 Gramm bestellt hatte, blieb offen.

Verteidiger Christian Schubert meinte gar, in einem bekannten Hotel im Raum Saalfelden habe „ein reger Drogenhandel unter den Angestellten“ stattgefunden: „Der Arbeitgeber tolerierte das offenbar.“

Zweifel äußerten die insgesamt sechs Verteidiger der neun Angeklagten an den Ermittlungsmethoden: Die Polizei habe den Reinheitsgrad des verkauften Speeds - dieser ist bei der Strafbemessung entscheidend - aufgrund von Erfahrungswerten mit 20 Prozent viel zu hoch angesetzt. Tatsächlich weise das Suchtgift, das im Pinzgau im Umfeld war nur 5,8 Prozent auf. Und: Die in der Anklage angegebene Menge sei „hochgerechnet“ und das Ergebnis von geschickten Befragungen.

Am Mittwoch fielen zwei bereits rechtskräftig Urteile: drei Monate auf Bewährung für den 18-Jährigen, sechs Monate auf Bewährung für einen 21-jährigen Kroaten. Die restlichen Urteile soll es heute, Donnerstag, geben.

Wolfgang Fürweger
Wolfgang Fürweger
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