Neun Angeklagte

Drogenprozess im Umfeld des Mordfalls Irene P.

Salzburg
20.03.2019 14:05

Wegen Drogenhandels im Raum Zell am See stehen seit Mittwoch neun Angeklagte im Alter von 18 bis 35 Jahren in Salzburg vor Gericht. Einer der Beschuldigten, ein 21-jähriger Türke, war laut Anklage der Ex-Freund jener 20-jährigen Verkäuferin, die am 2. Oktober 2018 in Zell am See erschossen wurde. Er soll die Frau „bei ihrem schwunghaften Suchtgifthandel“ unterstützt haben.

Gegen die Verkäuferin war in diesem Strafverfahren ebenfalls ermittelt worden. Sie soll rund fünf Kilogramm Marihuana an Dutzende Abnehmer gewinnbringend verkauft und in dem Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt haben. Der erstangeklagte Hauptbeschuldigte, ein in U-Haft befindlicher 21-jähriger Österreicher, soll von der jungen Frau mehr als ein Kilo Cannabisprodukte gekauft haben. Staatsanwalt Alexander Winkler wirft dem umfassend geständigen Mann vor, er habe zwischen Anfang 2017 und seiner Festnahme im Mai 2018 rund 3,8 Kilo Cannabis, vier Kilo Speed und eine geringe Mengen Kokain und Ecstasy-Tabletten an Abnehmer verkauft.

Der drittangeklagte Ex-Freund der Verkäuferin soll als Beitragstäter der Pinzgauerin agiert haben. Er habe „zahlreiche Suchtgiftabnehmer“ in die Wohnung seiner damaligen Freundin gelassen und mit ihnen auf die Heimkehr der Frau gewartet. Weiters habe er ihnen auch mitgeteilt, wann sie in ihre Wohnung kommen sollen, erklärte der Staatsanwalt. Zudem habe der Mann rund 500 Gramm Cannabis gekauft.

„Er ist großteils geständig“, sagte der Verteidiger des Drittangeklagten. Der Beschuldigte habe sich oft in der Wohnung seiner Freundin aufgehalten. Es sei ihm nicht darum gegangen, eine Vielzahl an Personen in die Wohnung zu lassen, damit „Geschäfte“ abgewickelt würden. Sein Mandant habe sich erst wenige Tage vor dem Tod der Frau von ihr getrennt. „Er ist mit Sicherheit durch die tragischen Begleitumstände bestraft, er hatte darunter zu leiden“, sagte der Anwalt vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Bettina Maxones-Kurkowski) am Landesgericht Salzburg.

Der Verteidiger des reumütig geständigen Hauptbeschuldigten gab zu bedenken, dass sein Mandant umfassend zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen habe. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft bei Speed von einem 20-prozentigen Reinheitsgehalt ausgehe, wenn bei einem anderen Angeklagten in dem Verfahren das sichergestellte Speed einen Reinheitsgehalt von nur 5,8 Prozent aufgewiesen habe. Bei einem niedrigeren Reinheitsgrad sei auch das Strafmaß niedriger, sagte der Anwalt.

Bei den übrigen, vorwiegend unbescholtenen Angeklagten handelt es sich um Österreicher, Deutsche, einen Bosnier, einen Kroaten und einen Litauer. Ihnen wird eine unterschiedliche Tatbeteiligung mit geringeren Mengen an Suchtgift vorgeworfen. Sie waren zum Großteil geständig. Ein 23-Jähriger soll Speed aus den Niederlanden im Darknet bestellt und sich schicken lassen haben. Der 19-jährigen Ex-Freundin des Hauptbeschuldigten wird Beitragstäterschaft vorgeworfen. Laut ihrem Anwalt hat sie aber nur wenige Hundert Gramm Drogen konsumiert. 

Am Mittwoch fielen zwei bereits rechtskräftig Urteile: drei Monate auf Bewährung für einen 18-jährigen Pinzgauer, sechs Monate auf Bewährung für einen 21-jährigen Kroaten. Die restlichen Urteile soll es heute, Donnerstag, geben.

Wegen des Tötungsdeliktes sitzen derzeit zwei Pinzgauer im Alter von 17 und 18 Jahren, die in dem Drogenverfahren nicht angeklagt sind, wegen Mordverdachtes in Salzburg in Untersuchungshaft. Der 17-Jährige hat bereits gestanden, die 20-Jährige in einem Mehrparteienhaus in Zell am See erschossen zu haben. Ein Motiv ist nicht bekannt. Der 18-Jährige bestritt bisher eine Beitragstäterschaft.

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