Die OECD stellt Österreich im Ländervergleich in Sachen Verwaltungskosten bei den Sozialversicherungsträgern ein gutes Zeugnis aus, trotzdem soll sie kommen: die Zusammenlegung der Krankenkassen.
„Zusammenlegung verstößt gegen Verfassung“
Gegen diese stemmt sich jetzt der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Albert Maringer, auch mit einer Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Laut Maringer sei diese Fusion unsachlich und verstoße gegen die Verfassung. Vertreten wird er dabei vom Verfassungsrechtsexperten Michael Rohregger. Hauptkritikpunkt: Die Argumentation der Regierung mit der Einsparung einer „Patienten-Milliarde“ sei nicht schlüssig. Der Rechnungshof könne die Berechnungen nicht nachvollziehen, die Ausgaben sollen sogar ansteigen. „Es wird unsachlich mit Steuergeldern umgegangen“, sagt Rohregger.
Gelder und Kompetenzen wandern nach Wien
Auch das föderale Prinzip sei gefährdet: „Den Bundesländern wird das Recht auf Mitbestimmung im Gesundheitswesen genommen“, sagt Maringer. Mit der Fusion wandern Gelder und Kompetenzen nach Wien, regionales Wissen über Situationen vor Ort gehe verloren. Mit einer Entscheidung des VfGH wird vor 2020 gerechnet.
Michael Klukowski, Kronen Zeitung
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