„Krone“-Ombudsfrau

Burgenländer erhält kein Fachkräftestipendium

Ombudsfrau
06.03.2019 12:00

Nach vier Jahren Arbeitslosigkeit hat Florian C. beschlossen, eine Ausbildung zur Pflegekraft zu beginnen. Diese werden dringend gesucht und die entsprechende Schule wird vom AMS auch gefördert. Nur für den Burgenländer gibt es kein Geld. Er hat seine Ausbildung laut Amtsschimmel zu früh begonnen…

Da beißt sich die Katze eigentlich in den Schwanz: Würde Florian C. sich wieder arbeitslos melden, könnte er noch ein Jahr AMS-Geld kassieren und dann seine geförderte Ausbildung beginnen. Weil der 28-Jährige aber bereits seit September 2018 die Schule für Sozialbetreuungsberufe besucht, schaut er durch die Finger. Denn — die Schule steht erst seit 1.1.2019 auf der Liste der förderbaren Ausbildungen. Und damit muss der Burgenländer nun selbst bzw. seine Familie für alles aufkommen.

„Ich bin maßlos enttäuscht. Nicht nur dass mein Sohn kein Einkommen hat, muss er auch noch den Beitrag für eine Selbstversicherung bei der Krankenkasse aufbringen“, ärgert sich die Mutter. Warum jemandem, der eine Ausbildung als dringend benötigte Fachkraft im Pflegebereich absolviert, solche Steine in den Weg gelegt werden, versteht sie nicht.

AMS beruft sich auf Gesetzeslage
Die Ombudsfrau wollte vom AMS Genaueres wissen. Dort will man keinen Spielraum haben. Da die Ausbildung vor dem 1.1. begonnen wurde, sei jetzt aufgrund der geltenden Gesetzeslage keine Förderung für Herrn C. möglich, so die Auskunft. Auch wenn es sich jetzt um eine förderbare Ausbildung handelt.

Wie erwähnt, scheint sich da die Katze in den Schwanz zu beißen. Eventuell wäre eine Gesetzesänderung angebracht. Damit auch Menschen, die schon in Ausbildung sind, unterstützt werden können.

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