Revision ist zulässig

Gericht gibt grünes Licht für 380 kV-Leitung

Salzburg
05.03.2019 15:22

Sechseinhalb Jahre, nachdem der Verbund den zweiten Teil der Salzburg-Leitung zur Genehmigung eingereicht hat, sagt nun das Bundesverwaltungsgericht: Ja, es kann gebaut werden. Aber: Die Frage, ob das Gericht überhaupt zuständig war, bleibt offen. Die Freileitungsgegner gehen nun zum Verwaltungsgerichtshof.

„Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind weder durch das elektrische noch durch das magnetische Feld des Vorhabens eine Gefahr für die Gesundheit der nächsten Anrainer zu befürchten, auch erhebliche Belästigungen sind auszuschließen. “

Freileitungwichtiger als Natur und die Menschen

Solche und ähnliche Formulierungen findet man im 618 Seiten starken Bescheid zuhauf.Fast alle Fragen seien „schlüssig beantwortet“, generell sei eine Genehmigung „nur dann abzulehnen, wenn schwerwiegende Umweltbelastungen zu erwarten seien, die man durch Auflagen nicht auf ein erträgliches Maß reduzieren könne.“

113 Kilometer Freileitung, über 400, teils mehr als 80 Meter hohe Masten und Wald in der Größenordnung von 800 Fußballfeldern, der für die Freileitung gerodet werden muss - alles kein Problem, sagt das Gericht.

Reihenweise werden Einsprüche alsunberechtigt oder unbegründet abgetan, auch der Tourismus als Einnahmequelle seigrundsätzlich nicht relevant. Ebensostellen eine Entwertung von Liegenschaften oder der Rückgangdes Tourismus keine Verletzungen öffentlicher Interessen im UVP-Verfahren dar.

Einer der Knackpunkte: Das Bundesverwaltungsgericht urteilt, dass jene Freiflächen, die man zur Einhaltung eines Mindestabstandes zu den Leitungen braucht (Trassenaufhiebe), auch weiterhin forstwirtschaftlich bewirtschaftet werden und es daher keine Bedenken gebe. „Ein Unsinn“, urteilt Rechtsanwalt Wolfgang List: „dem steht ganz klar ein UrteildesEuGH entgegen, der von einer geänderten Nutzung spricht. Damit sind 800 und nicht 200 Hektar, wie ursprünglich angegeben, als Rodung einzustufen.“

Die Sozialpartner jubeln: Rasch mit Bau beginnen

Doch das Gericht hält sicheine Hintertür offen: Auch weil die Auswirkungder EuGH-Rechtsprechungnicht berücksichtigt sei, werde die Möglichkeit einer Revisioneingeräumt. Ebenso, umzu klären, ob das Bundesverwaltungsgericht überhauptzuständig ist.

Die Sozialpartner in Salzburg jubeln: „Daein rechtsgültiger Bescheid vorliegt, muss man rasch zu bauen beginnen“, so Wirtschaftskammer, ÖGB, AK und Industriellenvereinigung.

Anwalt Adolf Concin: „Wir beantragenaufschiebende Wirkung.“ Kommt die nicht, will APG-ProjektleiterHafner aber schon im Herbst mit dem Bau beginnen: „Auch die Steiermarkleitung war fast fertig, als das letzte Urteil kam.“

Wolfgang Weber
Wolfgang Weber
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele