„Gefahr im Verzug“

Augarten: Naturschützer legen Beschwerde ein

Steiermark
04.03.2019 16:05

Die Arbeiten an der Grazer Augartenbucht sind voll angelaufen - alle Bescheide sind ja da und rechtskräftig. Der steirische Naturschutzbund reicht nun aber Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Die Naturschützer klagen über haarsträubende Argumente und sind der Meinung: Es hätte nicht gebaut werden dürfen.

Die Beschwerde der Initiative „Hände weg vom Augarten“ wurde vom Landesverwaltungsgericht (LVGH) abgewiesen. Der Grund: Es fehle die Parteienstellung. Nun versucht es der steirische Naturschutzbund.

Die Hauptkritikpunkte: VP-Bürgermeister Siegfried Nagl habe den raschen Baustart mit zwei falschen Argumenten durchgesetzt, nämlich einem öffentlichen Interesse an der Augartenbucht und „Gefahr im Verzug“.

Letzteres, weil bei raschem Baustart die Baustraße für den Speicherkanal genutzt werden könne. Hätte man die nicht genutzt, wäre, so das Argument, „Gefahr im Verzug“ - für die Umwelt, denn es hätten andere Baustellenzufahrten geschaffen werden müssen. 14.000 Lkw-Fuhren hätten durch den Augarten geführt werden müssen. Und Mehrkosten von ca. 500.000 Euro wären angefallen.

Beide Argumente sind für Romana Ull vom Naturschutzbund haarsträubend: „Ein Teil der Lkw-Fahrten wird jetzt trotzdem durch den Augarten und den städtischen Bereich ringsum geführt. Aber das ist nur ein Punkt unserer Beschwerde. Die Fällungen der großen, wertvollen Bäume hätte nicht stattfinden dürfen.“

Indes laufen die Bauarbeiten schneller als geplant - der Skaterpark und das Rondeau sind wieder zugänglich.

Gerald Richter
Gerald Richter
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