Er ist ein „waschechter Salzburger“, sagt der Angeklagte als er seinen grünen Cowboy-Hut abnimmt. Aber auch suchtkrank. Immer wieder zappelt er und wirkt bei seinem Prozess im Landesgericht Salzburg unruhig. Schwere Sachbeschädigung wird ihm vorgeworfen: Er „turnte“, so die Polizeiangaben, am 12. Mai bei der Kapitelschwemme herum, entriss Neptun seinen Dreizack und schlug einer Triton-Statue die Arme ab.
Er weiß es nicht mehr im Detail, aber er dürfte an jenem Abend dort gewesen sein: „Um Kleingeld aus dem Brunnen zu fischen“, wie er im Landesgericht erzählt. Eine Flasche Vodka habe er getrunken, in Kombination mit Tabletten führte dies zum Aussetzer. „Es wird schon so stimmen“, so der zehnfach Vorbestrafte.
Suchtkrank und psychische Probleme
Den Schaden von 7800 Euro will das Land wieder zurück. Doch der Beschuldigte ist mittellos und hat massive Probleme: Seit 20 Jahren ist er im Substitutionsprogramm, ein Alkohol-Entzug blieb erfolglos.
Bei Vandalenakt nicht zurechnungsfähig
Der Gutachter spricht zudem von mehreren psychiatrischen Diagnosen, wie Schizophrenie. Damals war er auch nicht zurechnungsfähig. Deshalb Freispruch: „Weil sie das Unrecht der Tat nicht einsehen können“, erklärt Richter Christian Hochhauser. Übrigens: Eine Anstaltseinweisung kann nur bei Delikten gegen Leib und Leben erteilt werden.
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