Clowns, Helden und Prinzessinnen tummeln sich auf den Straßen. Auch in vielen Firmen schlüpfen die Mitarbeiter in Kostüme. Das Verhüllungsverbot ist bei traditionellen Veranstaltungen jedenfalls aufgehoben. Die „Krone“ hat die Narrenfreiheit rund um den Faschingsdienstag unter die Lupe genommen.
Einhörner, Stars der 80er und freche Früchtchen wie Ananas sind heuer besonders gefragt. Doch darf man sich im Job überhaupt verkleiden? Es gibt zwar abgesehen von Vorschriften im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes keine gesetzliche Regeln, doch die Kleidung ist gemäß Rechtssprechung dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes anzupassen. Demnach ist die Maskerade in Branchen, in denen förmliche Outfits üblich sind, nicht möglich. So kommt der Clown am Bankschalter gar nicht gut an, hinter der Bar allerdings schon.
Kann der Chef zum Verkleiden zwingen?
In manchen Firmen stellt sich die Frage, ob der Chef die Maskerade anordnen kann. In der Regel ist es laut Juristen der Arbeiterkammer nicht zulässig, kann aber mit den Mitarbeitern vereinbart werden. Lädt der Boss während der Dienstzeit zum geselligen Beisammensein ein, wäre es unhöflich, nicht hinzugehen. Nach Feierabend ist der Besuch freiwillig. Wer selbst eine kleine Feier im Betrieb organisieren möchte, benötigt die Einwilligung des Chefs. Dabei sind etwaige Alkoholverbote unbedingt zu beachten.
Vorsicht im Straßenverkehr: Es ist zwar nicht verboten, verkleidet zur Faschingsparty zu fahren, doch sollten Lenker auf das Tragen von Masken und bewegungseinschränkenden Kostümen verzichten, raten Verkehrsexperten.
Martina Münzer, Kronen Zeitung
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