„Krone“-Ombudsfrau

Flug gestrichen: Airline sorgte nicht für Ersatz

Ombudsfrau
26.02.2019 10:00

Weil ein Londoner Flughafen evakuiert werden musste, wurde der Heimflug von Reisenden aus Niederösterreich kurzfristig abgesagt. Einen Ersatz stellte die Fluglinie   nicht zur Verfügung - obwohl das laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) hätte passieren müssen!

Ein brennender Bus war der Grund, warum vergangenen Frühling der Flughafen London-Stansted evakuiert wurde. „Zehn Minuten vor Abflug wurden wir mittels SMS darüber in Kenntnis gesetzt, dass unser Flug annulliert wurde“, schilderte Martina P., die mit ihrer Familie ein paar Tage in der britischen Hauptstadt verbracht hatte. Gleich nachdem die Hiobsbotschaft eingetroffen war, versuchte Familie P., die deutsche Fluglinie wegen eines Ersatzfluges telefonisch zu kontaktieren — vergeblich. Auch am Flughafenschalter fand sich kein Personal. Die Reisenden mussten sich selbst um einen Rückflug kümmern, Kosten 1500 Euro.

Die wollten sie später von der Airline ersetzt haben. Ohne Erfolg. Es habe sich um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt, und man schulde, wenn überhaupt, nur eine Ersatzbeförderung auf eigenem Fluggerät.

EVZ: Fluglinien müssen bei Annullierungen Ersatzflüge anbieten
Das sieht man beim EVZ völlig anders. „Außergewöhnliche Umstände spielen hier keine Rolle“, so Jurist Reinhold Schranz. Denn Fluglinien müssen bei Annullierungen gleichwertige Ersatzflüge zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Verfügung stellen - das kann auch ein Flug mit einer anderen Airline sein. Werde diese Umbuchung aber verweigert, sodass man als Kunde das neue Ticket notgedrungen zunächst selbst bezahlen muss, hat man den Anspruch, diese Kosten ersetzt zu bekommen.

Im Fall von Familie P. gab’s jedenfalls ein Happy End: Dank Ombudsfrau und EVZ wurden die 1500 Euro von der Fluglinie bezahlt.

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