Weil er ein online bestelltes und bereits bezahltes Möbelstück nicht erhalten hatte, forderte ein Niederösterreicher sein Geld zurück - ohne Erfolg. Die Ombudsfrau konnte dem Leser helfen!
Bei einem Online-Möbelhändler bestellte Leser Walter L. zwei Kommoden aus Kiefernholz, die er sofort mittels Kreditkarte bezahlte. Geliefert wurde dem Niederösterreicher jedoch nur eines der beiden Möbelstücke, auf das zweite wartete er vergeblich. Aus diesem Grund forderte Herr L. schließlich das Geld für die nicht gelieferte Kommode retour. Weil es aber auch damit Probleme gab, bat der Leser in dieser Sache letztlich die Ombudsfrau um Hilfe.
Auf Anfrage reagierte home24 prompt und bedauerte die Unannehmlichkeiten. Das Geld für das nicht gelieferte Möbelstück wurde Herrn L. umgehend rückerstattet.
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