Urteil als Signal

Fünfeinhalb Jahre Haft für den „Fensterbohrer“

Salzburg
09.02.2019 06:54

Der bosnische Fensterbohrer (30) gestand im Landesgericht Salzburg drei von 25 Einbrüchen und schwieg. Laut Anklage stieg er in Salzburg und Umgebung in Wohnungen und Einfamilienhäuser ein - immer mit der gleichen Methode. Dafür setzte es für den „Kriminaltouristen“ eine satte Haftstrafe: fünf Jahre und sechs Monate. Nicht rechtskräftig.

„Einbrüche in die Privatsphäre friedlebender Menschen werden nicht toleriert“, sprach Richter Peter Egger Tacheles, verwies auf die Strafrechtsnovelle 2015. Damals wurde der Strafrahmen für gewerbsmäßiges Einbrechen in Wohnstätten massiv verschärft: eins bis zehn Jahre Haft. „In einen Baustellencontainer einbrechen ist etwas anders als in einer Wohnstätte, wo Menschen leben“, verwies Egger auf die oftmals traumatisierten Folgen für die Opfer. Und begründete sein Urteil als „Zeichen“ für andere Einbrecher: fünfeinhalb Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

Dabei hatte Verteidiger Kurt Jelinek ganze Arbeit geleistet: Von den 25 Einbruchsfakten zwischen März 2017 und Juli 2018 wurde der Bosnier in 19 Fällen freigesprochen – „im Zweifel und mit Bauchweh“, so Egger. Drei Einbrüche gestand der Vorbestrafte, bei drei weiteren gab es Beweise wie Lichtbilder des Diebesgutes oder DNA-Spuren.

Auf einen immer gleichen „modus operandi“ verwies Staatsanwältin Karin Sperling: Mit einem Akku-Bohrer bohrte der Angeklagte Löcher in Fenster- und Türrahmen, hebelte sie mit einem Draht aus und gelangte so in die Innenräume. Sperling ging von 520.000 Euro Gesamtschaden aus. Uhren, Schmuck, Geld, Münzen aber auch Taschen, Kosmetika und Waffen ließ der Bosnier mitgehen. Sogar ein Paar Sportschuhe stahl er aus dem Haus eines Profi-Fußballers. Als er im August 2018 wieder nach Österreich reiste, schnappten ihn Polizisten an der Grenze. Seither sitzt er.

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