Tipps zum Steuersparen

Automatische Gutschrift und antraglose Veranlagung

Oberösterreich
08.02.2019 10:00

Die Arbeiterkammer Oberösterreich und die „OÖ-Krone“ geben Tipps zum Steuersparen. Dieses Mal geht es um die automatische Gutschrift.

Seit Mitte 2017 überweist das Finanzamt in bestimmten Fällen automatisch eine Gutschrift: Wird die Arbeitnehmerveranlagung bis Jahresmitte nicht beantragt, ergibt sich schon aus der Aktenlage eine Gutschrift und muss das Finanzamt nicht davon ausgehen, dass weitere Absetzposten geltend gemacht werden, wird der Einkommensteuerbescheid (ab 2016) von Amts wegen erlassen.

Sollten sie noch weitere Absetzmöglichkeiten haben (z.B. Werbungskosten, Ausgaben für Steuerberater, Wohnraumschaffung bzw. -Sanierung, Beiträge zu Personenversicherungen, außergewöhnliche Belastungen, Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unterhaltsabsetzbetrag oder den Kinderfreibetrag), sollten Sie jedenfalls eine Arbeitnehmerveranlagung machen.

Das geht auch noch nach einer antragslosen Veranlagung, wie gewohnt binnen 5 Jahren ab dem Jahr, das veranlagt wird.

Die AK-Gratis-Broschüre „Deine Arbeit ist mehr wert“ unter Telefon 050/6906/444 (von Montag bis Freitag). Die AK-Steuer-Hotline unter Telefon 0 50/ 69 06-5 von 12. Februar bis 14. Februar von 16 bis 19 Uhr

Tipps und Musterbriefe online unter: ooe.arbeiterkammer.at/ lohnsteuer. Infos und Unterstützung via Smartphone und Laptop: www.fragdieak.at

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