Anspruch auf Arbeitslosengeld habe man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt für eine gewisse Zeit pro Woche zur Verfügung stehe, erklärte Musiol. Hat man ein Kind, das über zehn Jahre alt ist, seien es 20 Stunden, bei unter Zehnjährigen 16 Stunden. Für diese Zeit sei ein Nachweis zu erbringen, dass das Kind betreut werde. Problematisch sei diese Situation dann, wenn kein familiäres Netzwerk in Reichweite sei und kein Platz in einer Betreuungseinrichtung gefunden werde.
Musiol: Stadt Wien verschärft Situation
Noch immer bestehe ein "Mangel" an Betreuungsplätzen, derzeit fehlten bundesweit rund 70.000 bis 80.000, so Musiol. Der größte Bedarf bestehe bei Plätzen für Unter-Dreijährige, hier sei die Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2008/2009 österreichweit bei lediglich rund 13,9 Prozent gelegen. Verschärft werde die Situation durch Vereinbarungen, wie es sie etwa in Wien gebe: Dort seien alle Träger, die von der Gemeinde gefördert werden, dazu angehalten worden, wegen des verpflichtenden Kindergartenjahres vor Schuleintritt für alle Fünfjährigen diese Altersgruppe bei der Vergabe zu bevorzugen, ebenso Kinder von Berufstätigen.
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