Seegrotten-Unfall

Prozess um Unglück in Seegrotte wird fortgesetzt

Österreich
28.03.2006 14:19
Mit der Befragung der überlebenden Passagiere ist am Landesgericht Wiener Neustadt am Dienstag der Prozess um das Unglück in der Seegrotte Hinterbrühl (Bezirk Mödling) fortgesetzt worden. Am 31. Mai 2004 waren fünf Mitglieder einer deutschen Reisegruppe gestorben, als ein Boot auf dem unterirdischen See kenterte.

"Danke Gott dass nicht gekentert ist das Boot und schenk mit Deiner Dankbarkeit dem Bootsmann eine Kleinigkeit". Angesichts dieses Schildes an der Wand dachten einige der Zeugen laut ihren Aussagen an einen die Fahrt beschließenden Scherz, als sie ein Schaukeln verspürten. Sekunden später kippte der Trimaran seitlich um.

Übereinstimmend berichteten die Deutschen im Alter von 57 bis 64 Jahren von einer starken Rechtslastigkeit des Bootes beim Einsteigen, die sich nach dem Umsetzen von mindestens zwei Damen gebessert habe. Die Fahrt selbst sei dann ohne Zwischenfälle verlaufen - bis zu dem Augenblick, wo sie ein schreckliches Ende fand.

Wegen fahrlässiger Gemeingefährdung seit Jänner vor Gericht stehen ein NÖ Landesbeamter sowie der Bootsführer, Betriebsleiter und zwei Geschäftsführerinnen der bekannten Touristenattraktion im Wienerwald. Das Verfahren wird voraussichtlich nicht, wie von Richterin Renate Schober geplant, am Freitag zu Ende gehen. Grund dafür sind die noch ausständigen Aussagen von acht weiteren deutschen Touristen, die sich entschuldigen ließen.

Der beschuldigte Landesbeamte, der 2003 die Konzessionsverlängerung des Bootes bewilligte, erschien nicht: Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm Verhandlungsunfähigkeit, was nun seitens des Gerichtes zu prüfen ist. Für Mittwoch ist neben dem Bootsbauer u.a. jener Beamte geladen, der in den neunziger Jahren die Erstzulassung erteilte.

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