Nicht nur Kindergeld

EU-Kommission nimmt auch Familienbonus ins Visier

Österreich
25.01.2019 06:00

Die unendliche Geschichte um die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland geht in die nächste Runde: Die EU-Kommission eröffnete nun ein Vertragsverletzungsverfahren - dauern dürfte der Rechtsstreit bis 2021. Und: Wie die „Krone“ erfuhr, geht die EU auch gegen die Indexierung beim Familienbonus vor.

Es war der 13. Juni 2015, als Sebastian Kurz - gerade einmal eineinhalb Jahre Außenminister - den Startschuss für einen Dauerbrenner setzte: Via „Krone“ forderte er, dass hier arbeitende Zuwanderer für ihre Kinder im Ausland weniger Geld bekommen sollen.

Das ist fast vier Jahre her, und seitdem kocht die von den Kurz-Strategen wohlkalkulierte Debatte immer wieder hoch. Seit Jänner ist die Kürzung für EU-Länder mit niedrigerer Kaufkraft in Kraft - und nun wurde das nächste Kapitel aufgeschlagen: Am Donnerstag eröffnete die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.

Der „blaue Brief“ aus Brüssel wurde zugestellt. Die Anpassung ist laut EU-Kommissarin Marianne Thyssen „zutiefst unfair“. Denn: „Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse und keine Kinder zweiter Klasse in der EU.“ Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) sieht das Verfahren „gelassen“.

Prestigeprojekt der Regierung im EU-Visier
Brisant ist, dass das Schreiben der EU - es liegt der „Krone“ vor - ein bisher gänzlich unbekanntes Detail birgt: Brüssel geht nämlich auch gegen die Indexierung beim Familienbonus vor. Das seit Jänner geltende türkis-blaue Prestigeprojekt - es bringt 1500 Euro Steuerbonus pro Kind und Jahr - wird nämlich ebenfalls an die Kaufkraft im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat angepasst. Sprich: Wessen Kinder im Osten der EU leben, der bekommt nicht die volle Steuergutschrift. Auch diesen Umstand will die EU-Kommission nun kippen.

EU-Rechtsexperte Walter Obwexer erklärt, wie der Rechtsstreit jetzt weitergeht: Österreich habe nun zwei Monate Zeit, die Kürzung für Zuwanderer zu rechtfertigen. Ist die Kommission damit nicht einverstanden, tut sie dies via Stellungnahme kund - und zwar vermutlich erst im April oder im Mai, so der Experte.

Dauerstreit dauert wohl noch bis 2021
Danach hat Österreich erneut zwei Monate Zeit, um das von der Kommission bemängelte Gesetz zu ändern - was allerdings sicher nicht passieren wird, weshalb die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen wird. Andere EU-Staaten können sich anschließen, aber den Prozess nicht beschleunigen. „Das Verfahren beim EuGH dürfte dann rund eineinhalb Jahre laufen, das Ganze dauert also wohl noch bis 2021.“

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

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