„Krone“-Ombudsfrau

Gesetz verwehrt Frau die Elternschaft für Kind

Ombudsfrau
16.01.2019 14:00

Seit zwei Jahren lebt ein lesbisches Paar aus Wien in eingetragener Partnerschaft. Im Herbst brachte eine der Frauen ein Baby zur Welt, das Familienglück war perfekt. Doch die Freude wird durch eine gesetzliche Regelung getrübt. Die verwehrt dem Paar die gemeinsame Elternschaft und Obsorge für das Kind!

„Hätten wir in einer Klinik befruchten lassen, wäre es kein Problem gewesen, die zweite Mutterschaft beziehungsweise die Obsorge anerkennen zu lassen“, berichten Anna und Katrin L. (Namen von der Redaktion geändert). Anna brachte im November einen Buben zur Welt. Weil das Paar, das in Wien lebt, eine private Samenspende erhalten hatte, darf Katrin nun nicht die Elternschaft für das Baby übernehmen. Die einzige Möglichkeit wäre, dass Katrin den Jungen adoptiert. Dafür ist sie mit 23 Jahren aber noch zu jung. Denn das Gesetz sieht für Adoptiveltern ein Mindestalter von 25 Jahren vor. Weshalb die beiden die Ombudsfrau über den Fall informierten.

Mindestalter für Adoptiveltern möglicherweise verfassungswidrig
„Die Rechtslage ist tatsächlich so“, bestätigte Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA, das sich für homo-, bi- und intersexuelle Menschen einsetzt, auf Anfrage. Liegt keine medizinisch unterstützte Fortpflanzung vor, gebe es bei homosexuellen Paaren weder die automatische Elternschaft (in eingetragener Partnerschaft oder Ehe) noch eine Mutterschaftsanerkenntnis (in Lebensgemeinschaften).

Ein Problem, das bei heterosexuellen Paaren, die zu einer privaten Samenspende greifen, nicht besteht. Darüber hinaus erscheine die starre Altersgrenze für Adoptiveltern im Lichte der Rechtsprechung des VfGH verfassungswidrig.

Moderne Familien und ihre Probleme stellen auch den Gesetzgeber vor Herausforderungen. Diesen sollte er sich mutig stellen, findet Ihre Ombudsfrau!

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