Abfuhr für Ludwig

Waffenverbot in ganz Wien „rechtlich unzulässig“

Wien
14.01.2019 20:59

Nachdem sich Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Montag dafür ausgesprochen hatte, statt nur einzelner Flächen das gesamte Stadtgebiet zur Waffenverbotszone zu machen, reagierte die Wiener Polizei mit Skepsis auf diesen Vorstoß und erteilte dem SPÖ-Politiker am Montagnachmittag eine Abfuhr. Eine derartige Zone sei „an bestimmten Orten rechtlich zulässig“, nicht aber in der gesamten Stadt.

Einer entsprechenden Stellungnahme der Landespolizeidirektion Wien vom Montagnachmittag zufolge heißt es im Sicherheitspolizeigesetz, die Einführung einer Waffenverbotszone sei dann gerechtfertigt, „wenn befürchtet werden kann, dass es zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird“.

Dementsprechend ist bei der Prüfung laut LPD „insbesondere zu berücksichtigen, ob es bereits zu vorangegangenen gefährlichen Angriffen gekommen ist“. Die Polizei versicherte, dass alle Vorschläge der Politik inhaltlich und rechtlich in die Prüfung einfließen werden, doch: „Die Erlassung einer Verordnung für das ganze Landesgebiet Wien wird aufgrund der derzeit gültigen Gesetzesformulierung ,an bestimmten öffentlichen Orten‘ wohl rechtlich nicht zulässig sein.“

Ursprünglich hatte es geheißen, dass in Wien am Praterstern und am Treppelweg vor dem Szenelokal Flex zwei Waffenverbotszonen geschaffen werden sollen. Das reichte der Stadtregierung nicht aus. „Die Wiener sollen und müssen sich im gesamten Stadtgebiet sicher fühlen. Daher fordere ich, dass die geplante Verordnung der Waffenverbotszonen, wenn überhaupt, auf das gesamte Wiener Stadtgebiet ausgeweitet werden soll“, sagte Ludwig am Montagvormittag.

Seit Dezember Waffenverbotszone in Innsbruck
Waffenverbotszonen sind in Österreich nichts Neues. So gilt etwa eine solche Verordnung seit 1. Dezember an der Innsbrucker Bogenmeile.

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