Vor zwei Jahren, am 5. Februar 2008, stellte Opfer-Anwalt Dr. Stefan Rieder über die Organisation "Weißer Ring" im Namen der Angehörigen von Silke Schnabel den Antrag auf Fortführung des Verfahrens. Sein Ansatz: Beweismittel von damals sollten nach modernen gerichtsmedizinischen Methoden untersucht werden.
Damals, das war 1992: Als die 17-Jährige tot bei Ranshofen aus dem Inn gefischt wurde - brutal vergewaltigt und ermordet. Und obwohl ein Verdächtiger ausgeforscht war und etliche Indizienbeweise am Tisch lagen, kam es nie zu einem Prozess. Das Verfahren wurde Ende 1993 eingestellt.
Oberlandesgericht weist Beschwerde ab
Nun scheint die Wiederaufnahme in Griffweite: Die Staatsanwaltschaft Salzburg führt seit Monaten vorbereitende Ermittlungen für einen neuen Prozess. Dagegen hatte jener Verdächtige (es gilt die Unschuldsvermutung) im September 2009 Beschwerde eingelegt. Die wurde zuerst vom Landesgericht Salzburg und jetzt auch vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen. "Die Staatsanwaltschaft kann nach dem Ermittlungsverfahren die Fortführung anordnen", heißt es in der Begründung.
Rieder: "Die Ermittlungen waren und sind rechtens. Die Justiz darf weiterarbeiten!" Verteidiger Karl Wampl: "Ich werde mir den OLG-Beschluss genau ansehen und die Rechtslage prüfen."
von Max Grill, Kronen Zeitung
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