Deutscher verurteilt

Gewaltexzess im Rausch: Opfer ins Spital geprügelt

Salzburg
28.12.2018 15:24

Im „pathologischen Rausch“ hat ein 33-Jähriger nach einem Lokalbesuch im Sommer in der Stadt Salzburg eine Haustür zerschmettert und einen Bewohner bewusstlos geschlagen. Der Deutsche wollte sich am Freitag vor Gericht weder an die Tat erinnern können, noch wusste er ein Motiv. Der Prozess endete mit einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher.

Der Salzburger Hausbesitzer erlebte am frühen Morgen des 15. August 2018 einen regelrechten Albtraum. Er war alleine in seinem Haus am Rainberg, als er um 6 Uhr „einen Riesen-Lärm“ hörte. „Ich bin im Pyjama aus dem Bett gesprungen, lief hinunter und sah, wie die Füße von einem Gartensessel durch die Türe hereingeschmissen wurden.“ Er habe den Einbrecher mit den Worten „Was ist da los?“ stellen wollen, doch der habe nicht auf seine Schreie reagiert.

Entsicherung der Pistole nicht gefunden“
Der geschockte Bewohner flüchtete ins Schlafzimmer. Er rief mit dem Handy seine Tochter an und bat sie, die Polizei zu alarmieren. Zu seinem Schutz griff er nach seiner Gaspistole, die ihm seine Frau wegen eines früheren Einbruchs gekauft hatte. Der Unbekannte war ihm gefolgt. „Er trat die Schlafzimmertür ein. Ich schrie: ,Hände hoch!‘ Er hatte einen Metallbügel in der Hand und ging auf mich los“, schilderte der Salzburger dem Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richter Christoph Rother. „Ich wollte schießen. Doch in der Panik habe ich die Entsicherung der Pistole nicht gefunden.“

Was folgte, war massive Gewalt, wie Staatsanwalt Marcus Neher sagte. Der Mann schlug dem Salzburger mit einem Metallstück auf dessen Kopf und Körper und trat auch mit den Füßen nach ihm. „Ich sagte: ,Lass das, das muss ein Irrtum sein!‘“, schilderte das Opfer. „Doch er schrie: ,Halt die Schnauze, du hast meine Mutter umgebracht!‘“ Durch die Attacken des Täters sei er schließlich bewusstlos geworden und erst im Krankenhaus wieder aufgewacht. Er erlitt multiple Rissquetschwunden am Hinterkopf und am Körper, eine Gehirnerschütterung, mehrere Brüche, darunter einen Nasenbeinbruch, und Prellungen.

Täter kann sich nicht erinnern
Mit Tränen in den Augen bat der Deutsche um Entschuldigung für die Tat. Er könne sich nur daran erinnern, dass er am späten Abend des 14. August mit einem Freund im Taxi von Bayern in die Stadt Salzburg gefahren sei und dort eine Diskothek besucht habe. Mit einer Bekannten hätten sie zu dritt eine große Flasche Wodka bestellt, zuvor habe er zwei Gläser Havanna-Cola getrunken. „Ab dem Zeitpunkt, als ich aus der Disco rauskam, kann ich mich an nichts mehr erinnern.“

Erst in der Zelle der Polizei sei er zu sich gekommen. Den schwer verletzten Hausbesitzer kenne er nicht, sagte der bisher unbescholtene Deutsche. Niemals zuvor sei er nach Alkoholkonsum aggressiv oder gewalttätig geworden. „Er hat keine Ahnung, was da passiert ist“, erklärte Verteidiger Kurt Jelinek. Vielleicht habe er in dem Lokal eine Droge ausgefasst, „wir wissen es nicht“. Der Freund des Salzburgers sagte als Zeuge zum Richter, in der Disco sei neben ihnen eine Gruppe von Männern gestanden, die sich „sehr penetrant“ verhalten hätten. Der 33-Jährige habe „komisch“ gewirkt, und auch er selbst habe Erinnerungslücken: Er wisse nicht, wie er nach Hause nach Bayern gekommen sei.

Nicht zurechnungsfähig
Einem Gerichtsgutachten zufolge war der Deutsche zur Tatzeit wegen eines „pathologischen Rauschzustandes“, der zu dem aggressiven Verhalten geführt hatte, nicht zurechnungsfähig. Wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen, wäre ihm ein Hausfriedensbruch und eine absichtliche schwere Körperverletzung vorzuwerfen gewesen, sagte der Staatsanwalt. Der Schöffensenat gab seinem Antrag auf Einweisung in eine Anstalt statt, diese wurde aber bedingt innerhalb einer Probezeit von fünf Jahren ausgesprochen. Dem 33-Jährigen wurde die Weisung erteilt, keinen Alkohol zu trinken. Alle drei Wochen muss er anhand eines Tests nachweisen, dass er „clean“ ist. Zudem muss er eine Psychotherapie absolvieren. Die Entscheidung des Gerichtes ist rechtskräftig.

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