„Krone“-Ombudsfrau

Hund verletzt: Kulanz für Leser bei Urlaubsstorno

Ombudsfrau
23.12.2018 12:00

Ihr Mops war nach dem Biss durch einen anderen Hund schwer verletzt worden, deshalb mussten zwei Kärntner einen Badeurlaub absagen. Auf den Stornokosten wären die Leser aber fast zur Gänze sitzengeblieben. Dank der Ombudsfrau gibt es in diesem Fall aber doch noch ein vorweihnachtliches Happy End!

„Unser Mops hatte eine 20 Zentimeter lange Wunde am Hals sowie mehrere Bissstellen am Brustkorb“, so Melanie W. und Marc P. Wegen der erforderlichen Notoperation und anschließenden tagelangen Pflege ihres vierbeinigen Freundes mussten die Kärntner ihren Urlaub in Ägypten stornieren, für den sie rund 1200 € bezahlt hatten. Diese Kosten wollte die Rechtsschutzversicherung der beiden Leser bei der Versicherung der gegnerischen Hundebesitzerin nicht einklagen.

Nach Ombudsfrau-Anfrage helfend eingesprungen ist dann jedoch die Europäische Reiseversicherung, bei der die Leser eine Versicherung für den Urlaub abgeschlossen hatten. Im gewählten Versicherungsprodukt sei die Erkrankung bzw. Verletzung eines Hundes zwar nicht als Stornogrund gedeckt, wegen der besonderen Situation erkläre man sich jedoch bereit, einen Teil der Stornogebühren in Kulanz zu erstatten.

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