Prozess in Leoben

Tod im Warteraum: Arzt zu Geldstrafe verurteilt

Steiermark
18.12.2018 16:09

Mehr als drei Jahre ist jener Vorfall her, der gestern erneut in Leoben verhandelt wurde: Ein damals 57-Jähriger erlitt in der Praxis eines Arztes einen Hinterwandinfarkt und verstarb. Die Reanimation des Mediziners sei nur mangelhaft erfolgt. Nach einem Freispruch wurde der Mann nun nicht rechtskräftig verurteilt.

Im August 2015 wartete Erich Sterlinger auf die Untersuchung bei seinem Hausarzt. Einige Tage später verstarb der damals 57 Jahre alte Steirer im Krankenhaus. Laut Anwältin Karin Prutsch hätte der Tod vermieden werden können. Denn: Die Reanimation des Mediziners hätte nur unzureichend stattgefunden, lautete im Mai dieses Jahres auch der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Leoben.

Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass Erich Sterlinger an den Folgen einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns verstorben war. Der Arzt hingegen wies die Vorwürfe zurück und machte auf einen fragwürdigen Lebensstil des Mannes aufmerksam - er sei Raucher gewesen und obendrein auch noch übergewichtig. Im Strafprozess im Mai wurde der Arzt freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft und auch Karin Prutsch legten Berufung ein. Der wurde vom Oberlandesgericht Graz stattgegeben. Diese Entscheidung wurde mit einem „fehlerhaften Tun“ des Mediziners begründet. Der Prozess musste somit wiederholt werden!

Mediziner nahm Urteil an
Dies war am gestrigen Dienstag im Straflandesgericht Leoben der Fall. Und der Prozess endete nun mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung, der Mediziner muss 8400 Euro Geldstrafe bezahlen. Er hat das Urteil angenommen, die Staatsanwaltschaft hat Bedenkzeit angemeldet - somit nicht rechtskräftig!

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