Schlappe für Airbnb in Deutschland: Der Online-Unterkunftsvermittler muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht München am Donnerstag und wies damit eine Klage des US-Unternehmens gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt können somit die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Jänner 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind.
Ordnungswidrigkeit
Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten als zweckentfremdet - die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Airbnb will weitere juristische Schritte prüfen
Airbnb bedauerte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte prüfen zu wollen.
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