Eigene Gefahrenskala

Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor Wölfen

Österreich
04.12.2018 14:46

Nach der Änderung des Jagdgesetzes in Niederösterreich am 20. September, die bei Gefahr einen rascheren Abschuss von „Problemwölfen“ ermöglichen soll, ist am Dienstag in der Landesregierung eine Verordnung betreffend Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Abwendung von Schäden einstimmig beschlossen worden. „Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität“, sagte Landeshauptmannstellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP).

Die Verordnung sei eine klare Handlungsanleitung für alle Bezirkshauptmannschaften. Vorbild sei die Schweiz, so Pernkopf. Angeführt sind die Szenarien unbedenkliches, auffälliges, unerwünschtes und nicht zuletzt problematisches Verhalten des Wolfes. Maßnahmen zur Abwendung von Schäden an Nutztieren sind demnach Vergrämung oder Abschuss. Sie sollen in den Stufen 3 (unerwünschtes Verhalten) und 4 (problematisches Verhalten) zur Anwendung kommen. In den beiden niedrigeren Stufen sind Information der Bevölkerung und Überwachung vorgesehen.

Abschuss nach zwei Sichtungen
Schlägt ein Wolf etwa sein Tageslager nahe einer Siedlung (mit weniger als 50 Metern Distanz definiert) auf, soll er vergrämt werden. Taucht ein Wolf mehr als zweimal während der Aktivitätszeit des Menschen (6 bis 22 Uhr) in einer Siedlung auf, soll der Abschuss erfolgen.

Kritik von WWF
Informationen gibt es auch auf der Website der niederösterreichischen Landesregierung: Der WWF Österreich hat die „Schein-Wolfs-Verordnung“ als „rechtlich und inhaltlich fragwürdige Schnellschuss-Aktion“ kritisiert.

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