Ausweitung?

Was Finanzpolizei-Chef Lehner zur Aktenaffäre sagt

Oberösterreich
23.11.2018 07:00

Aktueller Hauptvorwurf an Linz ist, dass auch nach Bekanntwerden der Aktenaffäre - über die auch Finanzminister Löger „empört“ ist - „rettbare“ Strafverfahren noch verjährten, erläutert der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner. Von neuen Verjährungen weiß er aber (noch) nichts.

„OÖ-Krone“: Was da in der Stadt Linz passiert ist an Verjährungen, muss ja für die Finanzpolizei sehr frustrierend sein. Viel Arbeit war offenbar vergeblich.
Wilfried Lehner:
Es ist vor allem für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich höchst unangenehm. Man muss bedenken, dass dort jetzt eigentlich jahrelange Ermittlungstätigkeit im Wesentlichen verloren ist.

„OÖ-Krone“: Und der zweite Aspekt ist die sehr schädliche Signalwirkung auf andere potenzielle schwarze Schafe. Offenbar konnte man in Linz machen, was man will, es hing lange vom Zufall ab, ob man bestraft wird.
Lehner:
Also, die Kontrollen sind ja immer fortgesetzt worden. Die Sanktion ist nur leider ausgeblieben. Das Problem in dem Bereich ist natürlich, dass wir teilweise Delikte haben, wie zum Beispiel beim Ausländerbeschäftigungsgesetz, bei denen es auf Wiederholungstäterschaften ankommt. Und bei denen auch öffentliche Auftragsvergaben davon abhängen, dass man eben unbescholten ist im Sinne des Gesetzes. Das hat natürlich auch massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Da geht‘s jetzt nicht nur um irgendwelche Befindlichkeiten oder so was.

„OÖ-Krone“: Gibt’s jetzt immer noch Fälle, die aktuell verjähren durch Untätigkeit?
Lehner:
Nein, das können wir derzeit nicht sagen, aber es käme natürlich auch erst später von Linz die Mitteilung über die Einstellung an uns. Aber die in der Zwischenzeit auch natürlich ganz normal wieder angelaufenen Strafverfahren sind wieder im Verfahren der üblichen Urgenzen. Da gibt‘s jetzt für uns noch keine Auffälligkeiten.

„OÖ-Krone“: Die Stadt will eh nur von „Altfällen“ wissen.
Lehner:
Also ja, natürlich sind es im Prinzip Altfälle, aber es gibt unter den Fällen natürlich durchaus solche, die man auch nach dem medialen Bekanntwerden (der Aktenaffäre) noch hätte retten können. Wir haben ja teilweise relativ lange Verjährungsfristen, bis zu drei Jahre. Insofern ist es natürlich schon erschreckend, wenn dann eigentlich auch in einem rettbaren Zeitpunkt noch Sachen verjähren.

Interview: Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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