Gewalteskalation

Schlägerin Leonie erneut zu Haftstrafe verurteilt

Wien
22.11.2018 16:20

„Es wäre schön, wenn Sie nicht mehr kommen würden“, so der Richter in Richtung der Jugendlichen auf der Anklagebank. „Ich geb mein Bestes“, erwiderte die 18-Jährige grinsend, nachdem sie erneut zu einer Haftstrafe - drei Monate Gefängnis - verurteilt wurde. Die mittlerweile junge Frau ist strafrechtlich gesehen längst kein unbeschriebenes Blatt mehr, hatte im Herbst 2016 für Schlagzeilen gesorgt, als sie einer 15-Jährigen einen doppelten Kieferbruch zufügte. Auch am Donnerstag musste sich Leonie unter anderem wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Ob diese Verurteilung zu einem Umdenken führen wird, wird wohl nur die Zukunft zeigen. Die letzte Verurteilung zu einer teilbedingten Haftstrafe hatte bei der 18-Jährigen offenbar keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Wie mehrfach berichtet, hatte Leonie im Jahr 2016 als Anführerin einer Prügelbande einem 15 Jahre alten Mädchen zweifach den Kiefer gebrochen, die Gewalttat wurde per Handy mitgefilmt und dann im Internet verbreitet.

Nachdem sie im Juni 2017 aus der Haft entlassen wurde, sollte jedoch nicht einmal ein Jahr vergehen, ehe es erneut zu einer Gewalteskalation kam. So war die Jugendliche Ende März mit einer Freundin im Prater unterwegs, begegnete zufällig dem Ex-Freund der Bekannten und dessen neuer „Flamme“.

Watschn und Faustschläge
Das Paar wurde umringt. „Sie hat mich zur Rede gestellt. Sie hat mir eine ,Watschn‘ gegeben, aber das war nicht so schlimm“, schilderte der 19-Jährige als Zeuge. Er habe sich „absichtlich auf den Boden fallen lassen“ und daher nicht mitbekommen, was seiner damaligen Freundin widerfuhr - diese Beziehung wurde mittlerweile übrigens ebenfalls beendet. Jenes Mädchen berichtete von brutalen Szenen: So habe sie mehrere „Watschen“ und Faustschläge abbekommen und sei obendrein bedroht worden. Dabei habe die Angeklagte geschrien, sie wolle „Blut sehen“.

Ganz glaubte der Richter diese Darstellung nicht. Er bezeichnete das gewalttätige Zusammentreffen in seiner Urteilsbegründung als „erweiterten Zickenkrieg mit anderen Mitteln“.

Nach Verurteilung auf freien Fuß gesetzt
Leonie wurde schlussendlich wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt. Einen Freispruch gab es für sie vom massivsten Vorwurf, nämlich an einem Handtaschenraub auf eine ältere Frau beteiligt gewesen zu sein. Gleich nach dem Urteil wurde die 18-Jährige auf freien Fuß gesetzt, da ihr die seit 13. August andauernde U-Haft auf ihre Strafe angerechnet wurde.

„Sie müssen dringend lernen, eine andere Konfliktlösungsstrategie zu finden“, schärfte ihr der Richter zum Abschluss ein. Zuschlagen, „wenn einem was nicht passt“, sei jedenfalls keine Lösung.

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