Nach Unwetter

Katastrophenhilfe scheitert an Einkommensnachweis

Kärnten
21.11.2018 05:40

Millionenschäden hat die Unwetterkatastrophe in weiten Teilen Kärntens verursacht. Um diese zu beheben, müssen Betroffene jetzt teils sogar Kredite aufnehmen.  Eine Unterstützung durchs Nothilfswerk, den dafür vorgesehenen Katastrophenfonds des Landes, gibt’s kaum, weil dieser einen Einkommensnachweis vorsieht.

Sturm „Yves“ richtete vor einem Jahr große Schäden in Unterkärnten an. Doch bis heute ist nicht einmal die Hälfte der Anträge ausgezahlt, obwohl die Betroffenen das Geld dringend nötig hätten. „Es scheitert immer am Einkommensnachweis“, heißt’s bei den Behörden. Denn eine Unterstützung gibt’s nur, wenn das Haushaltsjahreseinkommen 35.000 Euro nicht überschreitet. Diese finanzielle Grenze, die für viele auch den EU-Gleichheitsgrundsatz verletzt, gibt es etwa in der Steiermark nicht.

„Vor einer Katastrophe sind alle gleich“, setzt sich Team Kärnten-Mandatar Gerhard Köfer für alle Unwetterbetroffenen ein: „Die Fälle gehören geprüft, bewertet, beziffert und danach entschädigt.“ Denn diese Entschädigungen seien ohnehin nur der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein. „Beim Wohnhaus einer Familie hat der Sturm das ganze Dach abgedeckt. Die Reparatur kostet 36.000 Euro und er gäbe 5000 Euro Unterstützung“, sagt Köfer.

Noch dramatischer ist die Situation bei Agrargemeinschaften. Sind diese auch von Schäden betroffen, muss jeder einzelne Beteiligte sein Einkommen offenlegen. Sonst gibt’s nichts. Köfer: „Die Betroffenen haben genug andere Sorgen, die Einkommensgrenze gehört weg.“

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