Vergeblich versuchte ein Leser aus Niederösterreich, den Ticketpreis für einen Flug nach Deutschland zurückzubekommen, nachdem dieser gestrichen worden war. Die Ombudsfrau konnte in diesem Fall helfen!
Über ein Online-Portal hatte Helmut A. ein Ticket von Wien nach Düsseldorf und retour gebucht. Kurz vor Abreise wurde der Hinflug annulliert, weshalb der Leser Anspruch auf Erstattung des Tickets hatte. Er wandte sich an die Airline. Diese verwies den Leser an das Reise-Portal, welches meinte, die Fluglinie sei zuständig. Nachdem Herr A. zwei Monate im Kreis geschickt worden war, schrieb er uns.
Prinzipiell seien Ticketrückerstattungen vom jeweiligen Reisebüro bzw. der Online-Plattform zu beantragen, bei der man gebucht hat, erklärte uns Austrian Airlines auf Anfrage auf. Im Fall von Herrn A. erkläre man sich jedoch ausnahmsweise bereit, das Geld direkt an den Leser zu refundieren.
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