30 Monate teilbedingt

Schlägerei endet mit tödlichem Faustschlag

Oberösterreich
07.11.2018 13:27

„Ich hatte nicht die Absicht, ihn zu töten“, wiederholt der Angeklagte mehrmals an den zwei Prozesstagen in Wels. Der Serbe (42) war mit einem gleichaltrigen Landsmann vor einem Lokal in Streit geraten und hatte diesen mit einem Faustschlag niedergestreckt. Das Opfer schlug mit dem Kopf am Asphalt auf und verstarb vier Tage später im Spital.

Der Welser Richter Hans-Jörg Reichl musste nun klären, was bei dieser nächtlichen Auseinandersetzung, bei der auch Alkohol im Spiel war, wirklich passiert ist. War es nur eine Ohrfeige oder doch ein Faustschlag, der den Serben niedergestreckt hat? Schlug er auf dem Gehsteig auf oder auf der Gehsteigkante? Etwas Klarheit brachte die Erörterung des Obduktionsergebnisses: Es muss ein Faustschlag gewesen sein.

Milderungsgründe
Dem Angeklagten drohte ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Er konnte aber auf Milderungsgründe wie sein Teilgeständnis, die Provokation durch das Opfer, das seine Mutter beleidigt hatte und auch die bisherige Unbescholtenheit verweisen. Das Urteil: 30 Monate Haft, 20 Monate davon bedingt. Der unbedingte Teil des rechtskräftigen Urteils wurde so bemessen, dass auch eine Fußfessel möglich ist. An die Hinterbliebenen seines Opfers muss der 42-jährige Trauerschmerzensgeld zahlen.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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