Verfahren drohen

Steiermark geht jetzt schärfer gegen Airbnb vor

Steiermark
07.11.2018 13:20

Der Online-Buchungsplattform Airbnb und ähnlichen Anbietern droht in der Steiermark Ungemach: Im Jänner wurden strengere Meldeverpflichtung eingeführt, auf diese wird aber vielfach gepfiffen. Nun wurden mit dem Verfassungsdienst verfahrensrechtliche Schritte eingeleitet.

Eine Erhebung der Gemeinden (sie sind die Abgabenbehörden erster Instanz) hat ergeben, dass den Meldeverpflichtungen nach dem Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz nicht nachgekommen wird. Der erste Schritt ist nun die sogenannte Aufforderung zur Rechtfertigung zur Wahrung des Parteiengehörs.

Die Zuständigkeit für diese Verfahren liegt bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Es werden derzeit von der Abteilung Finanzen alle dazu erforderlichen Unterlagen aufbereitet, um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, heißt es aus dem Büro von Landesrat Anton Lang. 

Strafen bis zu 20.000 Euro
Die steirische Gesetzesnovelle sieht vor, dass bei derartigen Verwaltungsverfahren Strafen von bis zu 20.000 Euro pro Unterkunft verhängt werden können. Betroffen von den rechtlichen Schritten sind vorerst nur die Plattformen. Sobald diese die angebotenen Unterkünfte samt Buchungen nennen, sollen laut der Finanzabteilung auch die Vermieter überprüft werden. Sie müssen für die Einkünfte Abgaben bezahlen.

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