Wie schnell aus Spaß Ernst werden kann, hat ein Bursche aus München erfahren müssen: Er hatte seinen Freund aus „Langeweile“ im Internet zum Verkauf angeboten - bis eines Morgens die Polizei vor der Tür stand.
Wie die Polizei München am Dienstag mitteilte, hatte bereits Anfang Jänner eine aufmerksame Internetnutzerin ein Online-Inserat gemeldet, in dem ein augenscheinlich minderjähriger Bursche für mehrere tausend Euro zum Verkauf angeboten wurde. In der mit einem Foto versehenen Anzeige wurde der etwa 12- bis 14-Jährige mit derben Begriffen angepriesen. So sollte es sich um einen „Fehlkauf“ handeln, das „Exemplar komme leider aus China“, „sei absolut minderwertig“ und würde „wirklich derbe stinken“, sodass ein „Ölwechsel“ zu empfehlen sei.
Anhand des Gesamteindrucks des Inserats konnte die „Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots“ laut Polizei nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das Amtsgericht München erließ daher einen Durchsuchungsbeschluss wegen Verleumdung gegen den zwischenzeitlich ermittelten Inserenten, insbesondere aufgrund der derben Art der Anzeige, des jungen Alters des zu diesem Zeitpunkt unbekannten Geschädigten und der öffentlichen Einsehbarkeit der mit einem Foto versehenen Anzeige.
„Derber Spaß aus Langeweile“
Mitte Mai wurde schließlich die elterliche Wohnung des 15-jährigen Beschuldigten durchsucht. Nach der Vernehmung des Beschuldigten sowie des - inzwischen ausgeforschten - 14-jährigen Freundes, der in der Anzeige angeboten wurde, bestätigte sich, dass es sich bei dem Inserat wohl tatsächlich um einen „derben Spaß aus Langeweile“ gehandelt hatte.
Der Spaß für den 15-jährigen Inserenten hielt sich jedoch in Grenzen: Im Rahmen der Durchsuchung wurde in seinem Kinderzimmer ein Nunchaku aufgefunden, was eine Anzeige nach dem Waffengesetz zur Folge hatte. Noch schlimmer dürfte ihn jedoch die Beschlagnahmung seines Smartphones getroffen haben.
Die beiden Jugendlichen und ihre Eltern wurden eingehend über die ernsten Hintergründe solcher „Scherz-Inserate“ im Internet und die damit verbundenen Gefahren belehrt. Insbesondere darüber, dass zum Schutz von tatsächlichen Opfern die Ernsthaftigkeit solcher Anzeigen grundsätzlich polizeilich überprüft wird.
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