Affäre hat Folgen:

Enormes Misstrauen prägt die Linzer Stadtpolitik

Oberösterreich
22.10.2018 15:30

Die Linzer Akten-Affäre und ihre Aufarbeitung sind dabei, das politische Klima in der Stadt nachhaltig zu vergiften. ÖVP, Grüne und Neos bringen einen von Misstrauen geprägten Antrag zur „Sicherstellung einer objektiven Stellungnahme an den Rechnungshof“ ein. Von dem gibt ’s zur Affäre ja einen brisanten Rohbericht.

„Da die Magistratsführung auf Verwaltungsebene und auf politischer Ebene in diese Causa verstrickt und zum Teil befangen ist, erscheint es notwendig, dass der Gemeinderat als Oberaufsicht festlegt, wie eine objektive Stellungnahme der Stadt an den Rechnungshof stadtintern sichergestellt werden kann“, heißt es in dem Antrag der drei Fraktionen.

Aufklärungsbedarf auch nach Übergabe an Hörzing
Denn auch Vorgänge in der Zeit seit Oktober 2017, als Stadtchef Klaus Luger (gegen den die Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa Aktenaffäre ermittelt) diese Causa an Vizebürgermeisterin Karin Hörzing übergeben hat, seien höchst aufklärungsbedürftig.

377.000 statt 200.000 Euro Anwaltskosten?
Da geht es etwa um laut den drei Fraktionen „bisher geheim gehaltene“ bzw. „nur einem inneren Kreis bekannte“ Anwaltskosten, die der Rechnungshof als „vermeidbar“ und „wenig transparent“ beurteilt hat und bei denen der vom Gemeinderat genehmigte Rahmen weit überschritten worden: 377.000 statt 200.000 Euro nämlich.

SPÖ-Vizestadtchefin Hörzing kontert
Den darin steckenden Vorwurf, sie habe den Gemeinderat umgangen, weist Vizestadtchefin Karin Hörzing aber vehement zurück. Die Kosten für den Anwwalt, der die Stadt in der Aufarbeitung der Akten-Affäre berät, lägen noch unter den genehmigten 200.000 Euro. Der Rest auf die 377.000 Euro seien vom Dienstgeber Stadt vorzuschießende Kosten für anwaltliche Hilfe für jene Stadtmitarbeiter, gegen die in dieser Causa die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen de Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittle, wobei wir natürlich die Unschuldsvermutung hinweisen. Hörzing: „Das ist eine Angelegenheit des Inneren Dienstes, die nicht gemeinderatspflichtig ist.“

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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