Sogar Knast droht:

So schnell ist Schluss mit „lustig“ beim Radln!

Oberösterreich
22.10.2018 09:00

1780 Euro Strafe muss ein Linzer (31) bezahlen, weil er betrunken am Radl saß. Es hätten auch 5900 € oder sechs Wochen Knast sein können. Doch wer „lustig“ mit dem Radl fährt, ist immer gefährdet, ein Organmandat zu kassieren.

In mehr als 500.000 Haushalten Oberösterreichs steht zumindest ein Fahrrad und jeder Dritte fährt laut Umfragen pro Woche mehrmals mit dem Drahtesel. Und ist dabei oft mit einem Reifen im „Kriminal“.

Telefonieren - 72 Euro
Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, sollte zwischen 50 und 72 Euro für den Herrn Inspektor eingesteckt haben. Wer den Gehsteig benutzt, hat 30 Euro Mindeststrafe zu fürchten, ebenso in der Fußgängerzone. Außer Radfahren ist explizit mit einem Schild erlaubt, selbiges gilt bei Einbahnstraßen.

Freihändig - geht gar nicht
Wer unerlaubt in die Gegenrichtung fährt, kann bis zu 726 € berappen. Diese Maximalstrafe droht auch beim Überfahren von Stoppschild oder roter Ampel. Wer den Lenker loslässt, also freihändig unterwegs ist, zückt bis zu 72 €.

Nur Kinder mitnehmen
Mitgenommen werden dürfen nur Kinder unter acht Jahren und nur auf einem Sitz, der hinten montiert ist. Und Kinder müssen - ob mitgenommen oder selbst am Radl unterwegs - bis 12 Jahre einen Helm tragen.

Achtung Licht
Wichtig, weil es jetzt im Herbst immer früher dunkel und am Morgen später hell wird: Fehlen Licht oder Reflektoren sind 20 € Organmandat oder 70 € bei einer Anzeige fällig.

Markus Schütz/Kronen Zeitung

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