Parteienfinanzierung

ÖVP-Kaltenegger lehnt strengere Regeln ab

Österreich
07.01.2010 12:52
Die ÖVP ist weiter gegen strengere Regeln bei der Parteienfinanzierung. Im Schatten des Hypo-Skandals ausgesprochenen Forderungen des Experten Hubert Sickinger, der zur Offenlegung von Großspendern anregt, erteilte Generalsekretär Fritz Kaltenegger bei einer Pressekonferenz am Donnerstag eine Absage.

Er wüsste nicht, warum man auf Bundesebene strengere Bestimmungen einführen sollte, so Kaltenegger. Dass es nach geltender Rechtslage weder wirkungsvolle Kontrollen noch Sanktionen gibt, sieht er nicht als Grund für Änderungen, denn das Wählervotum und die öffentliche Meinung seien Kontrolle und Sanktion genug. Auf Landesebene (in Kärnten) lege die dortige ÖVP ihre Spender offen.

Zuvor hatte der Politikwissenschafter und Experte für Parteienfinanzierung, Hubert Sickinger, im Zusammenhang mit den Berichten über angebliche Geldflüsse im Zuge des Verkaufs der Hypo Alpe Adria einmal mehr scharfe Regeln für Parteienfinanzierung gefordert. Denn die derzeitige Rechtslage biete wenig Kontrolle und keine Sanktionen bei Verstößen.

Finanzprüfer als zahnlose Tiger
Auch die von Parteien als Beweis für weiße Westen gerne ins Feld geführten Finanzprüfungen durch "unabhängige Wirtschaftsprüfer" brächten nur wenig Transparenz - solange die Parteien selbst einen Steuerberater auswählen und nur auf Basis dessen geprüft werde, was sie selbst vorlegen.

Zuletzt waren Berichte aufgetaucht, wonach das Kärntner BZÖ (heute FPK) und die ÖVP im Zuge des Verkaufes der Kärntner Hypo Group Alpe Adria an die BayernLB im Jahr 2007 Gelder in Millionenhöhe erhalten haben sollen. Die Parteien weisen diese Vorwürfe zurück und bieten sogar an, die Parteifinanzen offenzulegen. Sickinger empfiehlt, diese Gelegenheit zu ergreifen, denn da könnte "Spannendes" drinnen stehen, unabhängig davon, ob an den Vorwürfen etwas dran sei oder nicht.

Windelweiche Regeln
Außerdem würde sich zeigen, ob die Ansagen der Politiker ernst zu nehmen sind und tatsächlich Einsicht in die Bücher oder nur eine "nichtssagende Tabelle wie beim Rechenschaftsbericht" geboten werde. Die sogenannten Rechenschaftsberichte der Parteien weisen Spenden nur aufsummiert aus, außerdem werden in der Praxis nur die Bundesparteiorganisationen erfasst, nicht aber Landesorganisationen oder Vorfeldorganisationen. Zudem gebe es weder Kontrollen noch Sanktionen bei Verstößen, kritisiert Sickinger.

Der Parteienfinanzierungsexperte verlangte in diesem Zusammenhang neuerlich eine wirkungsvolle Reform, die eine echte Offenlegung von Spenden, Kontrolle von unabhängiger Seite und empfindliche Geldbußen bei falschen Angaben beinhaltet. Das geltende Recht sieht für Parteispenden neben dem wenig aussagekräftigen Rechenschaftsbericht auch eine Liste mit einem Teil der Großspenden über 7.260 Euro vor, die dem Rechnungshof-Präsidenten gemeldet wird. Dieser übt dabei aber keine Kontrolle aus, er bekommt als Treuhänder die Liste überreicht, um sie unter Verschluss zu halten. Er darf dieses "Privatwissen" auch nicht verwenden, sondern nur auf Aufforderung einer Partei zum Beispiel bestätigen, dass eine Spende aufgelistet ist, so Sickinger. Sanktionen gibt es praktisch nicht.

Sickinger fordert: "Großspender offenlegen"
Sickinger plädiert deshalb für die Offenlegung von Großspenden - und zwar nicht nur direkt an Parteien, sondern auch an einzelne Politiker, Vorfeldorganisationen oder Parlamentsklubs. Eine Nicht-Veröffentlichung sollte "ein Mehrfaches" an Strafe kosten. Zur Überprüfung sollte eine unabhängige Kontrollinstanz errichtet werden. Außerdem sollen die Parteien auch ein Gesamtbudget erstellen müssen, um wirklich prüfen zu können. Es sollen zudem stichprobenartige Prüfungen möglich sein und Spenden nicht gesplittet werden dürfen, um unter die meldungspflichtige Grenze zu kommen.

In Deutschland müssen die Parteien Rechenschaftsberichte über ihre gesamte bundesweite Organisation vorlegen. Parteispenden über 10.000 Euro werden jährlich auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht (Spenden über 50.000 Euro müssen sofort veröffentlicht werden). Versuche, Spenden an der Öffentlichkeit vorbei zu schummeln, werden mit Strafen bis zum Dreifachen der Spendensumme geahndet.

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