Geliebte ist angeklagt

Mattseer Mord-Fall: Prozess im Dezember

Salzburg
11.10.2018 06:30

Silvia M. (62) sitzt seit Juni 2017 in Puch in U-Haft: Am 3. Dezember wird sie von der Justizwache in den neuen Schwurgerichts-Saal des Landesgerichtes Salzburg gebracht. Die Staatsanwaltschaft lastet ihr den Mord an ihren Geliebten Heinz P. (73) an: Sie soll den Mattseer mit einer Pillen-Überdosis getötet haben.

Es wird der erste Mord-Prozess im neu-sanierten Salzburger Justizgebäude: jener um den Toten in der Tonne, einem mysteriösen Fall, der sich im Frühjahr 2017 im Mattseer Ortsteil Aug abspielte. Damals, am 29. Juni, fanden Polizisten die Leiche von Heinz P. in einer grünen Abfalltonne.  Einen Tag danach klickten für die dreifache Mutter Silvia M. die Handschellen.

Dabei hatte der Fliesenleger-Meister die Berlinerin nur zwei Monate zuvor kennengelernt. Rasch entwickelte sich eine intensive Liebesbeziehung. An einem Abend zwischen Ende Mai und Anfang Juni aßen sie gemeinsam zu Abend und tranken Wein. P. suchte die Nähe und wollte Liebe machen, sie nicht. Aus Ärger darüber soll sie ihm Schlaftabletten gegeben haben, „fünf bis sechs“, wie sie vor wenigen Monaten sagte.

Heinz P. wachte nicht mehr auf. Die Deutsche fand ihn am nächsten Tag tot vor.

Doch sie rief nicht die Polizei, da die 13-fach vorbestrafte frühere Krankenschwester von deutschen Behörden per Haftbefehl gesucht wurde. Stattdessen wickelte sie den Leichnam in ein Betttuch und Plastikfolien, zerrte diesen eine Stiege runter und ließ ihn liegen. Tage später versteckte sie P.s Körper in einer Tonne.

Eine genaue Todesursache konnte damals aufgrund der Verwesung nicht festgestellt werden. Dafür fand man bei P. Spuren des Schlafmittels „Halcion“ sowie einen Alkoholgehalt von 0,8 Promille. Diese Ergebnisse flossen in die erste Anklage von Staatsanwalt Alexander Winkler mit ein: Er warf M. eine Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor - neben weiteren Delikten wie Störung der Totenruhe, schweren Diebstahl und schweren Betrug.

Mitte Mai nahm die Berlinerin vor Richter Christoph Rother Platz.  Doch der Prozess endete mit einem Unzuständigkeitsurteil: „Weil der Schöffensenat eine hohe Verdachtslage hinsichtlich des Verbrechen des Mordes gesehen hat“, erklärt Peter Egger, Sprecher des Landesgerichtes. Vor allem ein Umstand wunderte den damaligen Vorsitzenden sowie den Gerichtsmediziner: Dass M. ihrem Geliebten derart viele Schlaf-Pillen gab, obwohl er solche nie genommen hat - kurz zuvor schluckte er sogar Potenzförderndes. Auch ihr Nachtat-Verhalten verstärkte die Zweifel des Senats.

Jedenfalls wird der Fall nun im Dezember wieder verhandelt, steht nun nach einer Protokollberichtigung und organisatorischen Erledigungen fest. Diesmal muss sich M. dem Vorwurf des Mordes stellen. Und diesmal entscheiden keine Berufsrichter mit, sondern nur acht Geschworene. Strafrahmen: 10 bis 20 Jahre bzw. lebenslange Haft. M. wird von Anwalt Johann Eder verteidigt. Die dreitägige Verhandlung führt der erfahrene Richter Philipp Grosser.

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