Entscheidung in Lochen

Gericht dreht illegales Pfotenhilfe-Gebäude ab

Oberösterreich
06.10.2018 12:02

Rückschlag für die Pfotenhilfe Lochen: Das Landesverwaltungsgericht hat die Nutzung eines Nebengebäudes als Quartier für Hunde und Katzen aufgrund der Widmung untersagt. Generell steht die Existenz der gesamten Anlage immer noch in Frage.

Als Remise oder Laufstall für Jungpferde sowie als Kleinwohnung darf das besagte Nebengebäude der Pfotenhilfe Lochen genutzt werden. Die Unterbringung von Hunden und Katzen wäre nicht rechtskonform. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte nun einen Bescheid des Bürgermeisters auf Untersagung der Nutzung, den er 2014 ausgestellt hatte. Die Pfotenhilfe-Betreiber erhoben dagegen Beschwerde und zogen nun den Kürzeren.

Sonderwidmung für ganzes Tierheim fehlt
Auch sonst ist die Existenz des Tierheims nicht in trockenen Tüchern. Wie berichtet, gab es 2014 einen Versuch des Gemeinderats, den Betrieb durch eine Sonderwidmung abzusichern. Diese wurde mehrheitlich abgelehnt. Bezirkshauptmann Georg Wojak macht sich Sorgen: „Wir brauchen ein Tierheim, aber die Rechtssituation muss natürlich stimmen.“

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