Da die Anhörung des Oberösterreichers laut Hoffmanns Anwalt Hans-Moritz Pott am 29. Jänner und damit nach der letzten Qualifikationsmöglichkeit stattfinden soll, hätten die Olympischen Spiele im Februar 2010 in Vancouver ohne den Olympiasieger von Salt Lake City 2002 im 30-km-Skatingbewerb stattgefunden.
Sein Ziel sei gewesen, noch ein gutes Olympiarennen zu laufen, diese Chance bekomme er nun nicht mehr, meinte der Oberösterreich am Donnerstagabend. Er werde sich aber "mit allen möglichen Mitteln gegen die Anschuldigungen wehren". Er habe schon Pläne für die Zukunft, wolle darüber aber noch nichts sagen.
Von Kohl als Zentrifugen-Mitbesitzer beschuldigt
Gegen Hoffmann läuft seit Mitte Dezember ein Dopingverfahren. Es liegt zwar kein positiver Dopingtest vor, er steht allerdings im Verdacht, Mitbesitzer einer Zentrifuge zum Blutdoping gewesen zu sein. Seit Mai läuft gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz. Die NADA dürfte in den Ermittlungsakten der SoKo Doping auf mögliche Vergehen des Mühlviertlers gestoßen sein.
Der Staffelweltmeister von 1999 soll einer jener Spitzensportler sein, die neben Ex-Radprofi Bernhard Kohl unter Mithilfe des mutmaßlichen Drahtziehers Stefan Matschiner zu Dopingzwecken eine Blutzentrifuge angeschafft haben. Kohl, der Doping gestanden hat, hat Hoffmann der Mitbesitzerschaft beschuldigt, laut Anwalt Pott soll Matschiner den Mühlviertler allerdings entlastet haben. Hoffmann, für den die Unschuldsvermutung gilt, hat Doping bzw. eine Verwicklung in die Vorgänge um die Zentrifuge stets bestritten.
Suspendierung per E-Mail
Die Suspendierung wurde am Donnerstag überraschend per E-Mail ausgesprochen. "In meinen Augen ist die Vorgehensweise rechtsstaatlich äußerst bedenklich. Wir haben eine umfangreiche Stellungnahmen abgegeben und eine Vielzahl von Beweisanträgen gestellt. Aber es wurde nichts gemacht, man hat weder ihn einvernommen, noch seine Zeugen", erklärte Hoffmanns Anwalt.
Der Anwalt kritisierte zudem den Zeitpunkt der Suspendierung, außerhalb der Bürozeiten vor Feiertagen. "Das hat man bewusst so gewählt, damit er keine Möglichkeit mehr hat. Der Sportler ist abgestempelt und vorverurteilt. Für mich ist das eine sportpolitische Entscheidung", so Pott. Er sei von der NADA telefonisch nicht benachrichtigt worden, sondern von Hoffmann selbst. NADA-Jurist Gernot Schaar wollte am Donnerstag keine Stellungnahme abgeben.
"An den Haaren herbeigezogen"
"Man hätte das schneller behandeln sollen, oder ihn einvernehmen müssen. Alles ist rein auf die Aussage von zwei Zeugen gestützt. Wir hatten nicht die Möglichkeit, dazu etwas zu sagen. Wir konnten nur eine schriftliche Stellungnahme abgegeben", sagte Pott. Darin "und auch schon im Strafverfahren" hätten sie erklärt, dass die Vorwürfe "an den Haaren herbeigezogen" wären und "in keiner Weise stimmen". Medien hatten kolportiert, dass zwei Zeuginnen erklärt hätten, dass sie Hoffmann am 3. August 2008 in jenes Haus gehen gesehen hätten, in dem laut Ermittlungsergebnissen die von Matschiner betriebene Blutzentrifuge stand.
Dies bestreitet Hoffmann vehement: "Ich habe Zeugen, dass ich gar nicht in Linz war, wie von Zeugen behauptet."
Der Anwalt weiter: "Hoffmann wurde immer wieder von Kohl belastet, dass er finanziell beteiligt ist. Jetzt geht man einen Schritt weiter, wirft im Beitragstäterschaft vor. Aber Matschiner hat klipp und klar gesagt, dass Hoffmann nicht beteiligt ist. Aber diese Aussage will man nicht zur Kenntnis nehmen. Wir haben auch angeboten, sie sollen eine Rufdatenabfrage machen", so der Anwalt. Für Hoffmann ist die Causa ob des Zeitpunkts "eine gesteuerte Sache".
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