Nach Thermen-Betrug

Mit 300.000 Euro Kaution in die Freiheit

Salzburg
05.10.2018 06:08

Artur M. (64) könnte schon heute wieder Richtung Schweiz reisen - wenn er dafür zahlt! Der deutsch-usbekische Geschäftsmann stand erst in der Vorwoche vor dem Richter. Vorwurf: Schwerer Betrug! Im Zusammenhang mit dem nie realisierten „Saalachtal Resort“, einem Thermen-Projekt in St. Martin im Pinzgau.

Mit Stand Donnerstag war M. noch in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Puch. Doch einen Tag zuvor - am Mittwoch - stand der Mann, der sich beim Prozess in der Vorwoche selbst als „Pleitier“ bezeichnete, vor der Haftrichterin. Und die fällte einen bemerkenswerten Beschluss, wie Landesgerichts-Sprecher Peter Egger bestätigte: „Beim Beschuldigten wird gegen eine Hinterlegung von 300.000 Euro die U-Haft aufgehoben. Das Strafverfahren läuft aber nach wie vor weiter.“ Gegen diesen Beschluss hat die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet.

Gilt nur bei Haftgrund: Fluchtgefahr!

Allgemein geht es um die Möglichkeit der Hinterlegung einer Kaution, wie sie im Paragraf 180 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist: „Gegen Kaution oder Bürgschaft sowie gegen Ablegung der im §173 erwähnten Gelöbnisse kann der Beschuldigte freigelassen werden, sofern ausschließlich der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt“.

Einst mit Haftbefehl gesucht

Das ist bei M. der Fall - obwohl der Geschäftsmann eigentlich seit 2015 per Haftbefehl gesucht wurde. Damals schwänzte M. die erste Gerichtsverhandlung. Ein Auslieferungsverfahren mit der Schweiz zog sich bis zum heurigen Jahr in die Länge - seit August sitzt M.  in Puch in der Zelle.

Überweisung getätigt

Und wird diese voraussichtlich heute verlassen: Laut seinem Verteidiger Michael Hofer hat M. die Überweisung der 300.000 Euro bereits veranlasst. Sobald das Geld bei Gericht ankommt, wird die U-Haft aufgehoben. Trotz allem muss der Beschuldigte nächsten Monat wieder ins Landesgericht Salzburg kommen: Da wird der Prozess gegen ihn wegen schweren Betruges fortgesetzt.

Hintergrund: Gescheitertes Thermen-Projekt

Wie berichtet geht es dabei um das Thermen-Projekt im Pinzgauer Saalachtal: 2009 war M. noch Chef der „Swiss Invest Management AG“ und trat als Investor auf. Er stellte ein Darlehen von mehr als 40 Millionen Euro in Aussicht. Und kassierte dafür einen „Vorschuss“ in Höhe von 380.000 Euro. Doch nach der Vertragsunterzeichnung im Juni 2010 passierte gar nichts mehr: M. reagierte auch nicht mehr auf Rückzahlungsaufforderungen.

Seine Firma ging 2015 in Konkurs. Es wurde daraufhin Anklage erhoben. Drei Jahre später - am 17. September 2018 -   beteuerte M. gegenüber dem Strafrichter Philipp Grosser seine Unschuld und stellte jegliche Betrugsabsichten in Abrede. Der Richter vertagte auf den 22.  Oktober.

Kautions-Geld für Gemeinden?

Sollte nun der Angeklagte auf diesen Gerichtstermin pfeifen und sich dem Verfahren entziehen (wie es im Gerichtsdeutsch heißt), würde er die hinterlegte Kaution nicht mehr zurückbekommen. Und dann könnten sogar die Betrugs-Opfer - in diesem Fall neun Pinzgauer Gemeinden, die sich für die Vision eines „Saalachtal Resorts“ zusammenschlossen -  auch ihr vorgestrecktes Geld zurückbekommen. „Wenn er flüchtet, können die Geschädigten ihre Befriedigung aus dem Geld verlangen“, unterstreicht Egger.

Übrigens: Das Thermen-Projekt ist trotz des Kriminalfalles und jahrzehntelanger Debatten nicht tot. Der Bürgermeister aus St. Martin, Josef Leitinger, versicherte gegenüber der „Krone“: „Wir bleiben  dran.“

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