Kurze „Gnadenfrist“:

In Oberösterreich dürfen 16-Jährige weiterrauchen

Oberösterreich
05.10.2018 19:00

Oberösterreichs neues Jugendschutzgesetz zieht, wegen gröberen Bedenken von SPÖ, Grünen und Experten an der zusätzlichen Ausgehsperrstunde, dank ÖVP und FPÖ, die über die Opposition „nicht drüberfahren wollen“, eine zusätzliche Schleife durch den Landtag.

Daher wird das Gesetz es nicht am 1. Jänner in Kraft treten - und damit dürfen bei uns, anders als in den anderen Bundesländern, schon die 16-Jährigen (und nicht erst die 18-Jährigen) vorerst weiterrauchen. Auch die weniger scharfen bisherigen Anti-Alkohol-Regeln gelten ein Weilchen weiter.

Chance auf einheitliche Ausgehzeiten
Das wirkt zwar ausgerechnet in der Eintragungswoche des Anti-Rauch-Volksbegehrens abstrus, eröffnet aber - wie Petra Müllner (SPÖ) und Severin Mayr (Grüne) betonen - wenigstens die Chance, doch noch zu bundesweit einheitlichen (späteren) Ausgehzeiten auch bei uns zu kommen.

Gesetzgeberischer Fristenlauf dauert
"Wegen des gesetzgeberischen Fristenlaufes geht es sich bis Jahresende nicht mehr aus, sagt der für’s Gesetz zuständige FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek. Er rechnet mit einer Übergangszeit von etwa drei Monaten, in der das alte Landesgesetz noch gültig sei wird.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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