Die Verhaftung wurde als Riesenerfolg für die Zielfahnder des Bundeskriminalamts gefeiert - und auch die US-Behörden waren nach 21 Jahre langer Jagd erleichtert. Doch nicht einmal zwei Tage nach der Festnahme des 67-jährigen Peter W. in einem Hotel in Hall - der Zugriff war minutiös mit dem Justizministerium abgesprochen und auch genehmigt worden - wurde die Arbeit der Beamten auf einen Schlag zunichte gemacht.
Eine Richterin am Landesgericht Innsbruck ließ den Deutschen - er ist verdächtig, Iran und Irak mit einer Flüssigkeit zur Herstellung von Senfgas beliefert zu haben - wegen "fehlender rechtlicher Grundlagen" am Mittwoch wieder laufen. Der Verdächtige habe keine für eine Auslieferungshaft relevante strafbare Handlung begangen, heißt es. Es gibt nämlich einen Auslieferungsvertrag zwischen den USA und Österreich, in dem festgehalten ist, welche Straftaten dafür vorausgegangen sein müssen. Davon sei keine von dem Mann erfüllt worde, hieß es vonseiten des Gerichts.
"Das heißt jetzt nicht, dass das Auslieferungsverfahren beendet ist", erklärte Wilfried Siegele, Leiter der Staatsanwaltschaft Innsbruck am Mittwoch. Es sei eben nur die Haftfrage verneint worden. Kurios: Der mutmaßliche Komplize Peter W.s, Frans van A., fasste wegen derselben Vorwürfe einst 16 1/2 Jahre Gefängnis aus.
Chemie-Lieferungen nach Iran und Pakistan
Dem 1942 in Brünn geborenen Peter W. wird vorgeworfen, in den Jahren 1988/89 in drei Lieferungen insgesamt 115 Tonnen Chemikalien Thiodiglycol, die zur Herstellung des Kampfstoffes Senfgas benötigt werden, von Baltimore (USA) aus Richtung Griechenland und Singapur geliefert zu haben. Bei der zweiten Lieferung sei der Zoll aufmerksam geworden und habe den Stoff aus den 450 Fässern entnommen, diese mit Wasser aufgefüllt und deren Weg nach Singapur, dann aber weiter über Pakistan in den Iran verfolgt, schildert Oberstleutnant Helmut Reinmüller. Daraufhin sei ein Haftbefehl erlassen und der Mann festgenommen worden. Vor einem amerikanischen Gericht habe sich der Waffenschmuggler schuldig bekannt, sei dann aber vor dem Schuldspruch mit dem nächsten Flugzeug aus Amerika zurück nach Deutschland geflohen.
1994 ging er den Ermittlern kurzfristig in einem Hotel in Zagreb ins Netz, wurde aber nach vier Monaten wieder entlassen. Durch die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden, vor allem der Einheit "ICE", einer Untergruppe der amerikanischen Zollfahndung, konnte nun ermittelt werden, dass der Verdächtige unter falschem Namen einen Skiurlaub in Hall in Tirol plane.
W. setzt Ski-Urlaub fort
Zielfahndungschef Reinmüller über die Freilassung: "Wir sind erstaunt." Die US-Behörden sogar regelrecht empört. Anders Peter W.: Er denkt nicht daran, seinen Skiurlaub abzubrechen. Mit Frau, Tochter und Schwiegermutter will er "trotz kurzer Unterbrechung" noch bis 2. Jänner die frische Bergluft in Österreich genießen...
von Klaus Loibnegger (Kronen Zeitung) und krone.at
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