„Krone“-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
30.09.2018 20:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Geld für Computermonitor refundiert
Einen Monitor für ihren Computer hatte Gabriele W. aus Oberösterreich vor ein paar Monaten bei einer großen Handelskette erworben. Später hatte das Gerät einen Schaden am Display. Nachdem der Händler den Bildschirm zur Reparatur eingeschickt hatte, kam dieser per Post kaputt retour. Man teilte der Leserin mit, dass Display-Schäden nicht in die Garantie fallen. Weshalb sich Frau W. erneut an die Firma wandte. „Diese will mir nur die Hälfte des Kaufpreises rückerstatten“, teilte die Oberösterreicherin mit. Auf unsere Anfrage hat die Hofer KG nun in Kulanz den gesamten Kaufpreis rückerstattet.

Versicherung kam Leserin aus Wien entgegen
Mehrere Polizzen hatte Brigitte M. aus Wien bei einer Versicherung abgeschlossen.  Wegen finanzieller Probleme war sie dann nicht mehr in der Lage, die Prämien zu bezahlen, stornierte deshalb die Verträge. Einige Zeit später erhielt Frau M. dann plötzlich das Schreiben eines Inkassodienstes. „Ich habe aber nie Mahnungen erhalten“, so die Leserin. Auf unsere Bitte um Aufklärung hat die Uniqa Versicherung Folgendes mitgeteilt: Frau M. hatte nach einem Umzug die neue Adresse nicht bekannt gegeben, weshalb Mahnungen an die alte Anschrift geschickt wurden. In Kulanz verzichtet man auf einen Teil der Kosten.

Probleme bei Erstattung von Handy-Guthaben
Die Mutter von Leserin Gertrude S. war ins Pflegeheim übersiedelt. Aus diesem Grund sollte Frau S. die Handy-Wertkarte der Mama auflösen, um das restliche Guthaben zu erhalten. In einem Shop des Mobilfunkanbieters wurde der Niederösterreicherin jedoch mitgeteilt, dass die Mutter persönlich kommen müsse, eine Auszahlung aus Datenschutzgründen nicht möglich sei.  Auf Anfrage bedauerte T-Mobile das Missverständnis. Mit einem unterschriebenen Auszahlungsformular, SIM-Karte und Ausweiskopie der Mutter werde das Guthaben ausbezahlt.

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