„Krone“-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
16.09.2018 15:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Trostpflaster nach Ärger auf Asien-Reise
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. So auch Familie T. über ihre Rundreise nach Malaysia und Singapur. Die Zimmer seien teilweise verschmutzt gewesen, und das Essen habe auch nicht den Vorstellungen der Niederösterreicher entsprochen. „Aufgrund einer Quallenplage konnten wir außerdem nicht im Meer schwimmen“, teilten die Leser verärgert mit. Papageno Touristik teilte auf Anfrage Folgendes mit: Man bedauere die Unannehmlichkeiten sehr. Was die Quallen betrifft, handle es sich um ein unvorhersehbares Naturphänomen, auf das man keinen Einfluss habe. Als Trostpflaster erhält Familie T. jedoch eine kleine Entschädigung in Form einer Gutschrift.

Kulantes Versicherungsunternehmen
Christian R. aus Kärnten ließ sich auf Anraten seiner Augenärztin operieren, er litt an Hypermetropie, gemeinhin als Weitsichtigkeit bekannt, und Astigmatismus. Und er hatte eine Kontaktlinsen-Intoleranz. Kostenpunkt: 3800 Euro. Seine Zusatzversicherung wollte aber nicht zahlen, auch nicht nach Vorlage einer Bestätigung, dass die OP notwendig gewesen sei. Es gebe keine ausreichende medizinische Indikation, hieß es von der Wiener Städtischen Versicherung auch auf unsere Nachfrage. Aber man sei ausnahmsweise bereit, aufgrund der langjährigen Kundenbeziehung einen Teilbetrag zu übernehmen.

Paketzustellung bereitete Probleme
Ärger mit der Paketzustellung hatte Marisa F. aus Tirol. Obwohl sie zu Hause war, hatten Zusteller immer wieder Benachrichtigungen im Postkasten hinterlassen und nicht geläutet. „Ich bin hochschwanger und muss jedes Mal meine Lieferung vom Paket-Shop abholen“, so die verärgerte Leserin. Die Firma DPD bedauerte auf Anfrage den Ärger sehr, bot die Einrichtung einer permanenten Abstellgenehmigung an und schickte Frau F. außerdem Paketversand-Gutscheine.

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