Paukenschlag rund um den bekannten Polizeihund „Zorro“, der im Juli in einem Auto qualvoll verendet ist. Die Ermittlungen gegen den Hundeführer, einen Polizisten aus der Steiermark, wurden von der Staatsanwaltschaft Graz eingestellt. Strafrechtlich sei ihm nichts vorzuwerfen.
Am Morgen des 26. Juli nahm das Unheil seinen Lauf. Der 51-jährige Beamte nahm „Zorro“ nach seinem Dienst in Graz mit dem Auto mit, obwohl er ihn auf der Dienststelle im Zwinger hätte unterbringen müssen.Der Polizist fuhr 50 Kilometer weit nach Ilz. Während er Erledigungen machte, blieb „Zorro“ im Pkw zurück: Im Schatten abgestellt, laut Aussagen des Beamten waren zwei Scheiben des Wagens komplett und die Heckscheibe einen Spalt weit geöffnet. Die Erhebungen der Polizei ergaben, dass ihr Kollege gut zwei Stunden lang weg war - und „Zorros“ Todeskampf zumindest eine Stunde lang dauerte.
Kein Vorsatz
Die Staatsanwaltschaft Graz prüfte den Fall strafrechtlich - und stellte das Verfahren wegen Tierquälerei nun ein. Es sei nicht widerlegbar, dass der Mann den Hund, bevor er ihn im Auto zurückließ, mit Wasser versorgt hatte und die Scheiben des Pkw teilweise geöffnet waren. Ein Vorsatz sei dem Polizisten nicht nachzuweisen, ließ die Staatsanwaltschaft am Samstag wissen.
Lehrer, Richter, Polizisten
Seit dem Vorfall arbeitet der Polizist nicht mehr als Hundeführer, er wurde an eine andere Dienststelle versetzt. Nun erwartet ihn ein Disziplinarverfahren, laut den Richtlinien der Polizei hätte der Hund nie so lange im Fahrzeug sein dürfen. „Von einer Ermahnung bis hin zur Entlassung ist alles möglich. Als Strafe könnten auch Gehälter einbehalten werden“, weiß ein Polizeisprecher auf Anfrage der „Krone“. Eine unabhängige Disziplinarkommission übernimmt nun den Fall. „Lehrer, Richter, Polizisten - in diesem Gremium können aus allen Beamtenkreisen Personen sitzen und entscheiden“, so der Sprecher. Zeitlichen Druck gibt es keinen, diese Kommission kann sich bis zu einem halben Jahr Zeit für die Entscheidung nehmen.
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