Steirerin verurteilt

Frau ohne Führerschein löste tödlichen Unfall aus

Steiermark
23.08.2018 14:27

Eine 23-jährige Südsteirerin ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen eines tödlichen Autounfalls nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Die junge Frau war vergangenen Herbst ohne Führerschein bei Mureck trotz winterlicher Witterung zu schnell in eine Kurve gefahren, ins Schleudern geraten und gegen ein Auto geprallt. Eine ihrer drei Mitfahrerinnen kam ums Leben.

Der Unfall passierte am 19. März am Weg zu einer Schulung. Die vier Frauen hatten eine Fahrgemeinschaft gebildet und in der dritten Woche war die 23-jährige Mutter eines fünfjährigen Kindes als Lenkerin an der Reihe. Die Steirerin verschwieg dabei ihren Kolleginnen, dass ihr der Führerschein abgenommen worden war. Sie hatte nämlich aus finanziellen und zeitlichen Gründen kein vorgeschriebenes Fahrsicherheitstraining absolviert: „Ich hatte kein Geld, mein Freund hat gesoffen“, schilderte sie schluchzend vor Richterin Elisabeth Juschitz. Nur im äußersten Notfall sei sie noch gefahren.

„Ich war zu feig“
Als sie dann am Montag zum ersten Mal mit den drei Kolleginnen zur Ausbildung fahren sollte, schneite es leicht. Sie sei „zu feig“ gewesen, den anderen zu sagen, dass sie keinen Führerschein hat. Staatsanwalt Arnulf Rumpold klagte grob fahrlässiges Verhalten an, doch der Verteidiger der Frau, Bernhard Lehofer, ortete eine einfache Fahrlässigkeit.

Die Angeklagte gestand, dass sie zu schnell gefahren ist. Sie sei vor der Kurve zwar vom Gas gegangen, aber bemerkte in der Kurve, das sie immer noch zu schnell war. Sie habe gebremst und dann kam das Heck des Kleinwagens nach vor und kollidierte mit dem Wagen der entgegenkommenden Lenkerin.

„Ich kann nicht lange sitzen“
Die beiden hinten sitzenden Mitfahrerinnen wurden bei der Kollision aus dem Auto geschleudert. Eine der beiden starb, die andere erlitt schwerste Verletzungen und lag drei Wochen lang in Krankenhäusern. Sie klagte bei Gericht über anhaltende Schmerzen beim Becken und Steißbein: „Ich kann weder lange sitzen, noch stehen noch gehen.“

Das Opfer sagte, sie habe die Lenkerin noch kurz vor dem Unfall gebeten, langsamer zu fahren, da Schneefahrbahn war. Danach fehle ihr aber die Erinnerung. Sie sowie die ums Leben gekommene Insassin seien „zu 100 Prozent angeschnallt gewesen“, auch wenn das Gutachten davon ausgeht, dass sie es nicht waren und deshalb aus dem Wagen geschleudert wurden.

Richterin will „Signalwirkung“
Juschitz verurteilte die 23-Jährige zu zwölf Monaten Haft, wobei ihr acht bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen werden. Außerdem muss sie abgesehen von den Zahlungen ihrer Versicherung der einen Beifahrerin 1000 Euro und der anderen noch 500 Euro Schmerzensgeld zukommen lassen.

Die Richterin erkannte ein grob fahrlässiges Verhalten: „Keiner wäre mit Ihnen mitgefahren, wenn sie gewusst hätten, dass Sie keinen Führerschein haben. Damit beginnt es.“ Weiters habe ihr das Fahrsicherheitstraining und Praxis gefehlt, was zu Unsicherheiten geführt habe - erst recht auf Schnee. Und dann sei sie auch noch zu schnell gefahren: „Sie haben das Gefahrenpotenzial nicht einschätzen können.“ Die vier Monate unbedingte Haft sollen auch eine Signalwirkung an alle anderen Verkehrsteilnehmer sein.

Der Verteidiger meldete sofort volle Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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