Nach Vergewaltigung

Versuchter Mord an Ex-Geliebter: 18 Jahre Haft

Wien
14.08.2018 18:24

Nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung ist ein 50-jähriger Mann im vergangenen Herbst in Wien-Brigittenau mit einem Messer auf seine Ex-Geliebte losgegangen, an der er sich im September 2014 vergangen und die ihn mit ihrer Anzeige ins Gefängnis gebracht hatte. Am Dienstag hat er dafür am Landesgericht die Rechnung präsentiert bekommen. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Die Geschworenen folgten der Anklage und sprachen den gebürtigen Rumänen wegen versuchten Mordes schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Angeklagter beteuerte seine Unschuld
„Wie kann ich jemand umbringen? Ich habe nicht ein Mal ein Tier geschlachtet in meinem Leben“, hatte der Angeklagte gegenüber dem Schwurgericht (Vorsitz: Sonja Weis) seine Unschuld beteuert. Erwiesen war allerdings, dass er wegen Vergewaltigung der Ehefrau seines früheren Chefs, mit der er eine kurzzeitige außereheliche Affäre hatte, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Einen beachtlichen Teil der über ihn verhängten Strafe musste er nicht absitzen - Anfang Juni 2016 wurde der Rumäne unter der Zusicherung, dass er Österreich verlassen und nie mehr betreten wird, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Trotz des gegen ihn erlassenen Aufenthaltsverbots war er keine vier Wochen später wieder in Wien, wo er in weiterer Folge begann, sich an die Fersen seiner Ex-Geliebten zu heften.

Noch im Gefängnis hatte er der 49-Jährigen rund 20 Briefe geschrieben, in denen er ihr einerseits seine Liebe bekundete und von einer gemeinsamen Zukunft schwadronierte. Andererseits drohte er ihr, da er ihr die Schuld an seiner Inhaftierung gab. „Wenn das Schicksal will, dass Blut fließen soll, dann soll es fließen“, hieß es in einem Schreiben. Einen Brief unterfertigte er mit der biblischen Zahl 666, die für den Teufel steht. „Das ist meine Glückszahl“, behauptete der Angeklagte, als er von der Vorsitzenden darauf angesprochen wurde. Auf die Frage, weshalb er überhaupt nach Österreich zurückgekommen sei, erwiderte er, seine Ex-Geliebte hätte ihn dazu bewogen: „Sie hat mich ermutigt, dass unsere Liebe besteht.“

Ex-Geliebte: „Ich hab enicht gewusst, dass er verrückt ist“
Die Frau trat dem entschieden entgegen. „Er war am Anfang sehr nett. Ich habe nicht gewusst, dass er verrückt ist“, schilderte sie den Beginn ihrer Bekanntschaft. Nachdem sie die Beziehung beendet hätte, sei es zur Vergewaltigung gekommen. In weiterer Folge besuchte sie den inhaftierten Mann zwei bis drei Mal im Gefängnis - allerdings nicht aus Zuneigung. Ausschlaggebend dafür waren seine Schreiben. „In all diesen Briefen steht, dass er mich liebt und dass er sich an mir rächen will“, verriet die 49-Jährige dem Gericht. Mit den Haft-Besuchen habe sie sich erhofft, keine weiteren Briefe mehr zu erhalten.

Nach der Enthaftung des Mannes wurde sie von diesem verfolgt und übersiedelte deshalb mit ihrem 16 Jahre alten Sohn an eine geheime Adresse, wo sie der Angeklagte im September 2017 ausfindig machte. Mitte November passte er sie in einem Lokal in der Millennium City ab und überreichte ihr einen Strauß Rosen, wobei er ihr seine Liebe gestand. Als die Frau anders reagierte, als er erwartet bzw. erhofft hatte - sie sprang in Panik von ihrem Sessel auf und warf die Blumen von sich -, zeigte ihr der 50-Jährige eine Gaspistole und forderte sie zum Mitkommen auf. Die 49-Jährige verließ fluchtartig das Lokal.

Am 30. November 2017 lauerte der 50-Jährige der ebenfalls aus Rumänien stammenden Frau schon am Morgen vor ihrer Wohnung auf. Er dürfte sie bis zum späten Nachmittag durchgehend verfolgt haben, als sie sich wiederum in ein Lokal in der Millennium City setzte. Für sie völlig unerwartet nahm plötzlich der Mann, von dem sie vergewaltigt und monatelang gestalkt worden war, ihr gegenüber Platz. Laut Anklage zückte er ein Klappmesser und fragte die 49-Jährige: „Wie willst du sterben? Jetzt oder später?“ Als die Frau, die sich naturgemäß bedroht fühlte, gehen wollte, stellte er sich ihr in den Weg und soll mit dem Messer Stichbewegungen in ihre Richtung gemacht haben.

Die 49-Jährige konnte ausweichen und hatte vor allem das Glück, dass am Nebentisch zufällig ein Justizwachebeamter saß, der die Szenen mitbekam und beherzt eingriff, indem er die das Messer führende Hand des Verdächtigen packte und auf den Tisch drückte. Den Tisch zwischen sich und ihm, schaffte es der Mann, den Angeklagten an die Wand zu drücken und zu fixieren. Die Frau war in der Zwischenzeit geflohen.

Nachdem der Justizwachebeamte kalmierend auf den 50-Jährigen eingeredet hatte, beruhigte sich dieser. Ein eintreffender Securitymitarbeiter nahm ihm schließlich das Messer ab und gemeinsam wurde auf das Eintreffen der Polizei gewartet. „Wäre der Tisch nicht da gewesen, wäre er auf dem Opfer drauf gewesen“, gab der Justizwachebeamte als Zeuge seinen Eindruck wieder. Das Messer hätte die Frau vermutlich im Oberkörperbereich erwischt, hätte sie sich nicht zur Seite geschmissen.

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