17-Jähriger starb

Unfalllenker: „Er war wie ein Bruder für mich“

Salzburg
09.08.2018 16:46

Fast ein Jahr ist vergangen, an den Unfall in Kuchl kann sich der Türke (19) nicht erinnern. Sein Freund (17) starb, er und ein weiterer Bursch wurden schwer verletzt. Weil er mit Tempo 140 raste. Reue zeigte er beim Prozess im Salzburger Landesgericht.

„Er war wie ein Bruder für mich, ich wollte das nicht. Es tut mir so sehr leid“, hörten die Prozessbeobachter die zittrige Stimme des geknickten Angeklagten. Er lenkte am 12. August 2017 den 13 Jahre alten Peugeot-Kombi und verlor die Kontrolle. Ein Böschungshang wurde zur Rampe, das Auto prallte auf ein Imbiss-Dach. Dabei flog der im Fond sitzende 17-Jährige aus dem Wagen und mit dem Kopf gegen einen Betonsockel des Gebäudes.

Mitangeklagt war ein zweiter Lenker

Dicht dahinter fuhr zuvor ein Audi A6. „Zwischen denen hätte nicht mal ein Smart gepasst“, meinte ein Zeuge. Für den wirkte es wie ein Bedrängen, mehrmals soll der Audi zum Überholen angesetzt haben. Deshalb saß dieser zweite Lenker neben dem Unfalllenker vor Richter Christian Ureutz - ebenso angeklagt wegen grob fahrlässiger Tötung. „Ich bin nicht beteiligt gewesen, bin normal gefahren“, sagte der Türke (28) - im Gegensatz zu Zeugenaussagen und jenen des Gutachters Gerhard Kronreif. Auch den Unfall will er nicht gesehen haben. „Das Video sagt aber etwas anderes“, entgegnete Ureutz. Die Garten-Kamera eines Nachbars nahe der Unfallstelle im Kuchler Ortsteil Kellau filmte, zeigte Lichtblitze des Crashs, und wie der Audi-Lenker drei Sekunden später vorbeiraste.

Gurt hätte gerettet

Schwer verletzt wurde der Beifahrer: Derart, dass der Jugendliche seine Lehrstelle verlor - nach wie vor plagen ihn gesundheitliche Probleme.  Angeschnallt war er nicht, genauso wie der Verstorbene: Mit Gurt „wäre sein Körper im Auto geblieben und die todbringenden Verletzungen wären vermieden worden“, so Kronreif.

Sechs Monate bedingte Haft und 3360 Euro lautete die Strafe für den Unfalllenker. Der Mitangeklagte bekam eine 1170 Euro Geldstrafe - wegen unterlassener Hilfeleistung. Nicht rechtskräftig.

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