Streit um Mädchen

Kontrahent niedergestochen: Zwei Jahre Haft

Österreich
08.08.2018 21:29

Wegen des blutigen Streits um ein Mädchen hat sich am Mittwoch ein 18-Jähriger wegen versuchten Mordes am Landesgericht Eisenstadt verantworten müssen. Der Bursche soll im März seinem 16-jährigen Kontrahenten mit dem Klappmesser zweimal in den Bauch- bzw. Brustbereich gestochen haben. Richterin Gabriele Nemeskeri verurteilte den 18-Jährigen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Weiters muss er 3000 Euro Schmerzengeld an das Opfer zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen befanden den 18-Jährigen nach über zweistündiger Beratung hinsichtlich der vorsätzlichen Körperverletzung sowie des Besitzes von verbotenen Waffen einstimmig für schuldig. Die Frage hinsichtlich des versuchten Mordes wurde mit sieben zu einer Stimme mit Ja beantwortet. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Laut Staatsanwaltschaft soll es am 7. März zu dem folgenschweren Streit zwischen dem damals noch 17-jährigen Angeklagten und dem 16-Jährigen gekommen sein. Die beiden Lehrlinge, die in Eisenstadt ihre Berufsausbildung in einem Internat absolvierten, waren zunächst in einem Lokal, um Alkohol zu trinken. Als dann der Angeklagte sah, wie der 16-Jährige mit der Freundin des Älteren schmuste, kam es zu den ersten Handgreiflichkeiten, die in Faustschlägen endeten.

Bei Aussprache zugestochen
Bei einer darauffolgenden Aussprache im Zimmer des 18-Jährigen eskalierte die Situation. Der Beschuldigte schickte einer Freundin ein Foto des Kontrahenten und kündigte laut Anklage an, dass dies das letzte Mal sei, dass sie ihn sehen werde. Dann soll er dem Jüngeren eine „Stich-Schneidverletzung“ versetzt haben.

Da das Messer jedoch laut Staatsanwältin an einer Rippe abprallte, wurde der 16-Jährige nicht schwer verletzt. Der Bursche habe „mehrere Schutzengel“ gehabt, sagte die Anklägerin. Der Beschuldige habe allerdings gewollt, dass der Jüngere stirbt. „Er war wütend, er war zornig“, meinte die Staatsanwältin. Eine große Sympathie hätten die beiden noch nie füreinander gehabt, sagte sie. Der 18-Jährige fotografierte nach der Tat sogar die Blutspuren und schickte die Bilder an Mitschüler.

Halbwaise brach mehrere Lehren ab
Der Verteidiger erklärte, dass sich der Angeklagte grundsätzlich geständig verantworten werde, allerdings nur hinsichtlich des versuchten Totschlages. Sein Mandant habe sich in einer „emotionalen Ausnahmesituation“ befunden. Die Tat habe er im Vorhinein nicht geplant gehabt. Er habe keine harmonische Kindheit gehabt. Nach dem Tod des Vaters sei er Halbwaise gewesen und habe mehrere Lehren abgebrochen. Als er den 16-Jährigen mit dem Mädchen schmusen gesehen habe, habe er dies als „extrem kränkend“ empfunden.

Der Angeklagte berichtete, dass er seit Jänner in der Berufsschule gewesen sei und den 16-Jährigen damals kennengelernt habe. Das Verhältnis beschrieb er als freundschaftlich. „Es war eine normale Freundschaft“, sagte der Beschuldigte. „Wir haben über Snapchat geschrieben.“ Reibereien habe es nicht gegeben. Den Vorwurf, dass er schon gegenüber einer Freundin angekündigt haben soll, er werde den 16-Jährigen abstechen, stritt er ab. „Das stimmt nicht, ich habe so etwas noch nie behauptet“, so der Angeklagte.

„Vielleicht wollte ich ihn verletzten“
Auf die Frage von Richterin Gabriele Nemeskeri, warum er das Messer genommen habe, meinte er: „Weiß nicht so genau. Vielleicht wollte ich ihn verletzen.“ Auf Nachfrage der beisitzenden Richterin Birgit Falb, meinte er, er habe „aus Wut“ zugestochen. Es sei der „größte Fehler“, den er je gemacht habe.

Der 16-Jährige schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter mit einem Schmerzengeld von 10.000 Euro an. Das Opfer habe ein Trauma erlitten und kämpfe unter extremer Ängstlichkeit sowie Panikattacken, meinte die Anwältin des Opfers. Er werde wahrscheinlich noch länger an den psychischen Folgeschäden leiden.

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